Attraktivität des Dienstes als Soldat / Wann hebt die Bundesregierung die Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Berufssoldaten auf?

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Falko Droßmann
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Frage von Helmut H. •

Attraktivität des Dienstes als Soldat / Wann hebt die Bundesregierung die Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Berufssoldaten auf?

Werter Kamerad Droßmann,
die lobenden Worte für die Bundeswehr, wie Sie sie eben bei der Phönix-Runde und viele andere Parlamentarier nach Russlands Angriffskrieg rausgehauen haben sind ja ganz nett. Sie wissen aber, dass davon bei aktiven wie pensionierten Soldaten nichts ankommt.
Als Berufssoldaten habe ich Deutschland weit über 30 Jahre gedient. Als Pensionär wurde ich mit erreichen der besonderen Altersgrenze gem. § 5 BPolBG dafür sogar mit einer Zuverdienstgrenze "belohnt". Somit kann ich, wie viele meiner Kameraden, nicht mal aus eigener Kraft den aktuell massiven Kaufkraftverlust dank explodierender Energiekosten und galoppierender Inflation ausgleichen.
Wann gedenkt die Bundesregierung diese unselige Hinzuverdienstgrenze aufzuheben? So schwer kann das doch nicht sein. Bei den Rentner ging es doch auch und die Masse der Bw-Pensionisten sind Unteroffiziere, die bestimmt nicht zu den Leuten mit Spitzenpensionen zählen. Eine soldatisch klare Antwort wäre schön.
Mit besten Grüßen

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Sehr geehrter Herr H.,

danke für Ihre Frage. Sie sprechen ein wichtiges Thema an, dass viele pensionierte Soldatinnen und Soldaten umtreibt.

Nach meiner Auffassung sollte die Hinzuverdienstgrenze abgeschafft werden. Wenn ein Soldat oder eine Soldatin im Ruhestand die Motivation mitbringt, auch nach dem aktiven Dienst zu arbeiten, sollten wir das ermöglichen.

Das sage ich nicht nur aufgrund meiner sozialdemokratischen Überzeugungen. Dazu zwingt uns auch der demografische Fachkräftemangel, der in Wirtschaft und Verwaltung zunehmend dramatische Auswirkungen haben wird. Den Luxus, auf die Expertise pensionierter Soldatinnen und Soldaten zu verzichten, können wir uns einfach nicht mehr leisten.

Ich werde mich im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit deswegen dafür einsetzen, dass die Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Soldatinnen und Soldaten fällt.

Was nach meiner Auffassung allerdings nicht tragbar ist, sind staatlich geförderte Interessenkonflikte. Wer z.B. jahrzehntelang beim Beschaffungsamt der Bundeswehr tätig war, sollte sein Ruhegehalt nicht bei der Rüstungsindustrie aufbessern. Hier werden wir entsprechende Regelungen finden müssen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch jederzeit gerne direkt an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Falko Droßmann

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