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Juristische Abfolge der Wehrpflichtgesetze: Könnten Sie bitte erklären, welches Gesetz die Wehrpflicht eingeführt hat, welches sie ausgesetzt hat und wie das aktuelle Gesetz die alten Regelungen ablöst?

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Falko Droßmann
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Frage von Pepe P. •

Juristische Abfolge der Wehrpflichtgesetze: Könnten Sie bitte erklären, welches Gesetz die Wehrpflicht eingeführt hat, welches sie ausgesetzt hat und wie das aktuelle Gesetz die alten Regelungen ablöst?

Sehr geehrter Herr Drossmann,

im Rahmen meines Unterrichts untersuche ich die juristische Abfolge der Wehrpflicht in Deutschland. Könnten Sie bitte erklären, welches Gesetz die Wehrpflicht eingeführt hat, welches sie ausgesetzt hat und wie das aktuelle Gesetz die alten Regelungen ablöst? Ich interessiere mich besonders dafür, wie sich die Gültigkeit der einzelnen Gesetze rechtlich darstellt. Gleichzeitig stellt sich mir die Frage, wie die Wehrpflicht nur verpflichtend für Männer sein in Hinblick zu Artikel 3 GG.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

Mit freundlichen Grüßen
Pepe P.

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Antwort von SPD

Hallo Herr P.,

ich bin kein Jurist, aber beantworte Ihnen die Frage gerne in meinen Worten:

Die gesetzliche Einführung erfolgte am 21. Juli 1956 mit dem Wehrpflichtgesetz, ergänzt durch die Einfügung des Artikel 12a in das Grundgesetz im selben Jahr.

Ausgesetzt wurde die Wehrpflicht am 24. März 2011 durch das Wehrrechtsänderungsgesetz (WehrRÄndG) durch den damaligen Verteidigungsminister zu Guttenberg (CDU). Das Wehrpflichtgesetz galt und gilt als materielles Stammgesetz aber durchgehend weiter. Das WehrRÄndG war ein einmaliges Änderungsgesetz, das seine Wirkung erst durch Änderungen im Stammgesetz entfaltet hat und selbst keine fortdauernde Gültigkeit besitzt.

Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz (WDmodG) von 2025 unter Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) ergänzt bzw. ändert ebenfalls die bestehenden gesetzlichen Regelungen im Stammgesetz als einmaliges Änderungsgesetz. Die dazugehörigen Gesetzesänderungen werden derzeit gerade erarbeitet.

Die Wehrpflicht gilt nur für Männer, weil das 1956 so im Grundgesetz durch das Kabinett von Konrad Adenauer (CDU) festgelegt wurde. Es war also eine bewusst eingebaute Ausnahme vom Gleichheitsgrundsatz. Solange diese Sonderregelung in der Verfassung steht, gilt sie als erlaubt, auch wenn das dahinterliegende Rollenbild von Mann und Frau aus heutiger Sicht nicht mehr zeitgemäß ist. Allerdings fehlen uns gerade die politischen Mehrheiten, um das Grundgesetz dafür durch eine Zweidrittelmehrheit zu ändern.

Viele Grüße

Falko Droßmann

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