Frage an Felix Martin bezüglich Bildung und Erziehung

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Felix Martin
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Frage von Martin H. •

Frage an Felix Martin von Martin H. bezüglich Bildung und Erziehung

Hallo Herr Martin,

ich muss Ihnen widersprechen. Die Uni Marburg wird dieses Sommersemester nicht in Stufe 1 gehen, da man den nicht nach Marburg gekommenen Studis es nicht schwerer machen will. Ich möchte erwähnen, dass Stufe 2 Präsenzveranstaltungen nur für Erstsemester vorsieht und Stufe 1 nur gegebenenfalls Seminare und Übungen in Präsenz vorsieht. Das ist von einer Präsenzuni weit entfernt.
Aber warum wartet Hessen ab, bis alle Studis das Angebot hatten, doppelt geimpft zu sein? Während man in Restaurantinnenräumen ohne Schnelltest und Maske sitzen kann, während in der zweiten Welle die Fitnessstudios offen blieben, während in den Schulen die Maskenpflicht im Unterricht aufgehoben wurde.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Hofmann

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Lieber Herr Hofmann,
die Hochschulen haben Konzepte erarbeitet, um das Lehrangebot und den Lehrbetrieb auch im Sommersemester sicherzustellen. Das Konzept beinhaltet einen Vorrang der Online-Lehre und sieht begründete Ausnahmen, wie insbesondere Praxisveranstaltungen, Labortätigkeiten, Praktika, praktischen und künstlerischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen vor. Die regionalen Besonderheiten in der Pandemielage berücksichtigen die Hochschulen vor Ort. Sie können daher Veranstaltungen unverzüglich auf digitale Formate umstellen oder Anschluss- bzw. Übergangsregelungen schaffen. Die Organisation und Ausgestaltung der hochschulischen Lehre liegen grundsätzlich in der Verantwortung der Hochschulen im Rahmen der geltenden Rechtsvorgaben. Wenn sich die Universität Marburg also dazu entscheidet trotz sinkender Inzidenz nicht in Stufe 1 ihres Konzeptes zu wechseln, dann ist dies eine Entscheidung der Universität, die sie auf Grundlage der Gegebenheiten vor Ort trifft. Die aktuell geltende Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung ermöglicht unter bestimmten Auflagen durchaus auch Lehrveranstaltungen in Präsenz.

Die Beispiele die Sie heranziehen eignen sich aus meiner Sicht nicht für einen Vergleich. In Restaurants beispielsweise gilt lediglich am Tisch keine Maskenpflicht, es gibt entsprechende Hygiene- und Abstandregeln und insgesamt sitzen dort deutlich weniger Menschen als in einer großen Vorlesung. In Schulen lernen i.d.R. Klassen von max. 25 Personen. Auch an Universitäten sind Präsenzveranstaltungen bis 30 Personen grundsätzlich zulässig. Eine große Vorlesung mit mehreren hundert Studierenden ist damit nicht zu vergleichen. Grundsätzlich stehen in den Universitäten pädagogische und erzieherische Konzepte weniger im Vordergrund, weshalb Online-Unterricht besser durchführbar ist. Außerdem sind viele Universitäten besser auf digitalen Unterricht vorbereitet, da beispielsweise Vorlesungen auch vorher schon aufgenommen wurden oder digitale Materialplattformen zur Verfügung stehen und insofern Power-Points, Texte und andere Materialien hochgeladen werden können.

Insgesamt gilt aber, dass die Universität in ihrer Autonomie auf Grundlage der gelten Verordnungen selbst darüber entscheidet, wie sie Lehrveranstaltungen durchführen möchte.

Beste Grüße
Felix Martin

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