Warum haben Sie nicht für die Verkleinerung des Bundestages gestimmt?

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Felix Schreiner
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Frage von Stephan S. •

Warum haben Sie nicht für die Verkleinerung des Bundestages gestimmt?

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CDU

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Es muss sich wohl um einen Systemfehler gehandelt haben, weswegen ich Ihre Frage bislang nicht beantwortet habe.

Wir haben bereits in der letzten Wahlperiode viele Vorschläge diskutiert. Am Ende hat der Deutsche Bundestag eine Reform beschlossen, die mit einer Reduzierung der Wahlkreise auf 280 ihre Wirkung erst im Jahr 2025 entfalten würde, sofern es nicht zwischenzeitlich eine neuerliche Reform gäbe. Die Reform setzt an drei Stellschrauben an: Die Anzahl der Wahlkreise wird von 299 auf 280 reduziert, Überhangmandate werden künftig teilweise mit Listenmandaten in anderen Ländern verrechnet und bis zu drei Überhangmandate werden ausgleichslos bleiben. Diese Maßnahmen zusammen führen dazu, dass ein weiteres Anwachsen der Größe des Deutschen Bundestages verhindert werden kann. Die Wahlrechtsreform wird in zwei Stufen vollzogen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war bereit, eine Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise bereits für die Bundestagswahl 2021 umzusetzen, um die Größe des nächsten Deutschen Bundestages wirksam zu begrenzen. Dem hätten weder rechtliche noch praktische Gründe entgegengestanden, wie Staatsrechtslehrer und der Bundeswahlleiter bestätigt haben. Der Kompromiss sah damals jedoch vor, dass die Reduzierung der Wahlkreise erst zur Bundestagswahl, also voraussichtlich 2025, erfolgt. Die gesamte Wahlrechtsreform auf diese Zeit zu verschieben, war für uns damals keine tragbare Alternative.

Das Ziel bleibt, den Deutschen Bundestag dauerhaft zu verkleinern. Der aktuelle Entwurf, der jetzt aktuell von der Ampel-Koalition diskutiert wird, hat jedenfalls eine Schlagseite und geht ausschließlich zu Lasten der Bürgernähe in den Wahlkreisen. Vor allem dürfte dieses Modell auch gegen das Demokratieprinzip und essentielle Wahlrechtsgrundsätze verstoßen. So etwas werden wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion keinesfalls mittragen. Zum Beispiel sieht der Entwurf der Ampel vor, dass es einen erstplatzierten Direktkandidaten in einem Wahlkreis gibt, der jedoch nicht das Mandat erhält. Diejenigen mit den jeweils schlechtesten Ergebnissen ihrer Parteien würden - trotz Gewinn des Wahlkreises - nicht ins Parlament einziehen können. So eine Ausgestaltung des Wahlrechtes ist verfassungswidrig und hätte damit keinen Bestand.

Ich persönlich bin überzeugt, dass die eingesetzte Wahlrechtskommission, der neben Abgeordneten auch Experten angehören und die sich mittlerweile auch mit Fragen der Größe des Parlaments befasst, einen entscheidenden Beitrag zur Lösung beitragen kann. Die Wahlrechtskommission wird im August einen Zwischenbericht abgeben. Der Abschlussbericht soll Ende Juni 2023 vorliegen. Diese dann aus einer breiten Diskussion der verschiedensten Modelle und Möglichkeiten zur Austarierung der diametralen Interessen resultierenden Empfehlungen sollten dringend Beachtung finden. Wir werden uns konstruktiv in den weiteren Prozess einbringen, weil auch wir wollen, dass die Größe des Bundestags deutlich reduziert wird. Dazu werden wir selbstverständlich einen eigenen fairen Vorschlag unterbreiten. Wichtig ist mir eines: Die Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern findet im Wahlkreis statt. Deshalb ist es sehr wichtig, dass das "direkte" Element Wahlkreis, also die Erststimme, entsprechend Berücksichtigung finden muss. Mein Wahlkreis hat 50 Städte und Gemeinden und es erfordert einen hohen Aufwand, überall präsent zu sein und die Anliegen der Kommunen und der Menschen zu bearbeiten. Deshalb darf das Wahlkreiselement keinesfalls geschwächt werden. Das allerdings sieht der Entwurf der Ampel-Regierung vor.

Herzliche Grüße,

Ihr

Felix Schreiner

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