Doppelte Staatsbürgerschaft für Bosnier: Bitte um Klärung unter Verweis auf die geltenden rechtlichen Bestimmungen
Sehr geehrte Frau Polat! Unser Ex-Aupair ( aus Bosnien) lebt und arbeitet nun seit über 20 Jahren in Deutschland. Beim Ausländeramt in Korbach (Hessen) hat sie wegen eines Antrages auf doppelte Staatsbürgerschaft angefragt. Und erhielt die Auskunft, für Bosnier würde diese Möglichkeit nicht (!) bestehen. Bitte um Klärung unter Verweis auf die geltenden rechtlichen Bestimmungen. Vielen Dank Elmar K..
Sehr geehrte Herr K.,
grundsätzlich haben wir durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Frühjahr dieses Jahres die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit in Deutschland erweitert. Ob Sie persönlich zwei Staatsangehörigkeiten behalten oder erwerben können, hängt jedoch maßgeblich von den Staatsangehörigkeiten ab, die Sie aktuell besitzen, und der, die Sie erwerben möchten.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, ist neben weiteren Voraussetzungen, wie zum Beispiel Deutschkenntnissen, in der Regel eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Bitte beachten Sie, dass ich als Abgeordnete des Deutschen Bundestages keine rechtliche Beratung anbieten darf. Allerdings verweise ich Sie gerne auf folgende offizielle Website, auf der Sie umfassende Informationen zum Thema Einbürgerung finden:
[https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html)
Mit freundlichen Grüßen
Filiz Polat