Frage an Florian Herrmann bezüglich Recht

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Florian Herrmann
CSU
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Frage von Martin D. •

Frage an Florian Herrmann von Martin D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Herrmann,

vielen Dank für die prompte Antwort.

Aus mehreren Reaktionen z.B. in den Leserkommentaren der Süddeutschen Zeitung oder auch verschiedener Blogs, insb. dem der Staatsanwältin a.D. Gabrielle Wolff, die sich mit dem "Fall Mollath" detailliert auseinandersetzen, ist zweifelsfrei ersichtlich, dass Ihre Aussagen in dem Interview durchaus - wie von mir dargestellt - zahlreich so GEWERTET werden, dass Sie

a) die Tatsachen und Fakten bezüglich des Verhaltens der Justizverantwortlichen umdeuten und bagatellisieren

b) ein Ergebnis zugunsten der fur die Unterbringung Verantwortlichen vorwegnehmen wollen, das sich keinesfalls aufgrund der bisherigen Vernehmungen abzeichnet sondern im Gegenteil ein Versagen immensen Ausmasses nahelegt.

Sie halten demnach den "Fall Mollath" auch nicht für einen Einzelfall?

Da Sie auf meine Darstellungen weiter nicht eingehen, die keinesfalls "Unterstellungen" sind sondern auf nachweislichen Fakten gründen, nochmals die Frage: schließen Sie es aus, dass Menschen in Bayern ohne gesetzliche Voraussetzungen hierfür und aufgrund von FEHLGUTACHTEN, nicht nur in Einzelfällen dauerhaft nach Paragraf 63 StGB im forensischen Massregelvollzug für "psychisch gestörte Straftäter" weggesperrt waren und sind?

Sehen Sie einen solchen Sachverhalt bei Herrn Mollath überhaupt als möglich an oder begreifen Sie dies auch als Unterstellung und schließen das bereits heute aus!?

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.
Baden-Württemberg

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CSU

Sehr geehrter Herr Deeg,

Sie sehen die Dinge, wie Sie meinen, ich sehe sie so, wie sie sich mir darstellen. Wenn Sie meine Äußerungen interpretieren oder irgendwie umdeuten wollen, kann ich das nicht ändern, ich frage mich nur, was das bringen soll.

Wieso sollte ich Fehlentscheidungen von Gerichten ausschließen? Wo Menschen tätig sind, passieren Fehler, nicht nur bei Juristen, auch bei Psychiatern. Wenn es um freiheitsentziehende Maßnahmen geht, muss die Fehlerquote natürlich Null sein. Aber auch das wird niemand versprechen und Fehler vollständig ausschließen können.

Mit freundlichen Grüßen,
Florian Herrmann

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