Frage an Florian Herrmann bezüglich Innere Sicherheit

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Frage an Florian Herrmann von Guido L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Herrmann,

ich habe Ihre heutige Antwort auf die Fragen von Herrn Rohrer vom 02.08.14 gelesen (s.o.).
Ihre letzten beiden Sätze lauten "In Folge dessen befindet sich Block 1 des AKW Isar im sogenannten "Stillstandsbetrieb", bzw. der Nachbetriebsphase. Das heißt die Brennelemente sind noch dort, da sie vor einem Flugzeugabsturz im Kernreaktor besser geschützt als in einem Abklingbecken."

Mit dieser Äußerung haben Sie leider bewiesen, dass Sie von Atomreaktoren nicht die geringste Ahnung haben: Selbstverständlich lagern alle abgebrannten Brennelemente ausschließlich(!) im Abklingbecken. Und zwar weltweit. Auch im (zum Glück) mittlerweile stillgelegten Kernkraftwerk "Isar 1". Ich verweise nochmals auf den von mir verlinkten Beitrag in der Süddeutschen Zeitung vom 01.12.2012 auf meine Fragen an Sie vom 07.08.2014 (siehe http://www.sueddeutsche.de/bayern/kernkraftwerk-isar-gefahr-im-abklingbecken-1.1298094 ).

Zur Erinnerung: Die Abklingbecken sämtlicher deutscher AKWs (insbesondere Siedewasser-Reaktoren) sind nicht für den Einschlag eines Flugzeugs ausgelegt.
Im AKW ISAR 1 lagern momentan 1734 abgebrannte Brennelemente. (!)
Zur Info: Laut Strahlenschutzverordnung, Atomgesetz und KTA-Regelwerk müssen abgebrannte Brennelemente grundsätzlich mindestens 5 Jahre im Abklingbecken gelagert werden, bevor sie in Castoren umgeladen werden dürfen. Grund: Anfangs sehr hohe Dosisleistung sowie thermische Entwicklung (Wärmeabgabe) der abgebrannten Brennelemente. Und da ist Wasser sowohl das geeignetste Abschirmmedium gegen nukleare Strahlung als auch das beste Medium zur Wärmeabfuhr (die abgebrannten Brennelemente emittieren beides noch über Jahrzehnte).
Meine Empfehlung: Fragen Sie doch Fachleute in Sachen Atomkraft, bevor Sie hier Halbwahrheiten schreiben.

Meine Frage: Wer hat Sie bei Ihrer heutigen Antwort "beraten"?

Mit freundlichen Grüßen aus Eching
Guido Langenstück (Sachkundiger gem. StrSchV)

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