Antwort 21.06.2024 von Florian von Brunn SPD
Ein grundsätzliches Verbot ist nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich. Rauchen gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2005 (s.u.a..: VIII ZR 124/05) als vertragsmäßiger Gebrauch der Wohnung.