Herr Bundestagabgeordneter Frank Junge, haben Sie Bedenken gegen den Einsatz vom Distanzelektroimpulsgerät auf Menschen durch Polizeieinsatzkräfte in der Bundesrepublik Deutschland?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (sog. Taser) durch Polizeikräfte in Deutschland.
Der Einsatz solcher Geräte wirft aus meiner Sicht wichtige rechtliche, medizinische und ethische Fragen auf. Diese Bedenken haben wir auch innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion intensiv diskutiert. Dabei ging es u.a. um mögliche gesundheitliche Risiken, etwa für Menschen mit Vorerkrankungen oder in psychischen Ausnahmesituationen, um die Gefahr einer faktischen Absenkung der Eingriffsschwelle sowie um die strikte Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Entscheidend ist für mich, dass jeder polizeiliche Zwangseinsatz strikt an das Grundgesetz gebunden bleibt, insbesondere an den Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit.
Der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräte stellt einen erheblichen Grundrechtseingriff dar. Deshalb dürfen sie nur auf einer klaren gesetzlichen Grundlage, unter engen Voraussetzungen und nach sorgfältiger Abwägung eingesetzt werden. Es kann in bestimmten gefährlichen Situationen als Zwischenmittel zwischen körperlicher Gewaltanwendung und dem Einsatz der Schusswaffe dienen. Ziel ist es, lebensgefährliche Lagen möglichst zu entschärfen und Einsatzkräfte sowie betroffene Personen bestmöglich zu schützen. Der Schusswaffengebrauch bleibt das letzte Mittel.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) haben wir die Distanz-Elektroimpulsgeräte auf die Liste der zugelassenen Einsatzmittel aufgenommen und ein bundesweit gültiger rechtlicher Rahmen geschaffen. Hintergrund ist auch, dass Gewalttaten gegen Polizeibeamtinnen und -beamte zunehmen und ein verhältnismäßiger Selbstschutz der Einsatzkräfte immer wichtiger wird. In Tests mit geschulten Einsatzkräften haben sich Tasern als wirkungsvolle Ergänzung der bestehenden Einsatzmittel erwiesen. Die Geräte werden von den Einsatzkräften gut akzeptiert, und es gab nach bisherigen Erfahrungen keine behandlungsbedürftigen Verletzungen oder Hinweise auf gesundheitliche Risiken. Damit können Polizeikräfte in gefährlichen Situationen effektiv und zugleich verhältnismäßig handeln.
Für uns als SPD ist dabei klar: Der Einsatz soll nur unter strengen Voraussetzungen erfolgen. Hierfür gibt es verbindliche Einsatzregeln, qualifizierte Schulungen, eine umfassende Dokumentationspflicht sowie eine wirksame parlamentarische und behördliche Kontrolle. Sicherheit und Grundrechtsschutz sollen durch diese Maßnahmen gemeinsam gewährleistet werden.
Mit besten Grüßen
Ihr Frank Junge
