Warum werden Bestandskunden durch die Steuerbefreiung für Fotovoltaikanlagen ab 1.1.2022 (§ 3 Nr. 72) finanziell hoch belastet?

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Frage von Uwe S. •

Warum werden Bestandskunden durch die Steuerbefreiung für Fotovoltaikanlagen ab 1.1.2022 (§ 3 Nr. 72) finanziell hoch belastet?

Sehr geehrter Herr Lorz,
Mit der Steuerbefreiung für Fotovoltaikanlagen ab 1.1.2022 (§ 3 Nr. 72) ist auch die AfA hinfällig. Dies ist eine „Muss-Regelung“ und keine „Kann-Vorschrift“. Somit ist unsere Investitionsentscheidung (Laufzeit 20 Jahre laut AfA-Tabelle) zunichte gemacht worden und wir haben eine jährliche Steuermehrbelastung von ca. € 250 für die restlichen 19 Jahre.
Warum werden vor 2022 getätigte Investitionen in Photovoltaik im Nachhinein derart finanziell belastet?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

danke für Ihre Frage über das Portal Abgeordnetenwatch.

Die Ampelregierung hat im Jahressteuergesetz 2022 die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen in § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz gestrichen. Dadurch sollen Vereinfachungen und Entlastungen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erzielt werden. Allerdings fallen damit auch Abschreibungsmöglichkeiten weg, wie Sie beschrieben haben.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das Jahressteuergesetz 2022 abgelehnt und in einem Entschließungsantrag eigene Vorschläge unterbreitet.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Lortz MdL

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