Gibt es eine detaillierte Risikoanalyse auf Bezirksebene, die die Folgen und Auswirkungen eines Blackouts wegen einer Gasmangellage aufzeigt? Ist ein Notfallplan in der Verwaltung etabliert?

Frank Schmitt, MdHB, SPD
Frank Schmitt
SPD
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Frage von Norbert R. •

Gibt es eine detaillierte Risikoanalyse auf Bezirksebene, die die Folgen und Auswirkungen eines Blackouts wegen einer Gasmangellage aufzeigt? Ist ein Notfallplan in der Verwaltung etabliert?

Sehr geehrter Herr Schmitt,

von Bundeswirtschaftsminister Habeck wissen wir, daß die Gas- und Stromversorgung Deutschlands auch vom guten Wetter in der Wintersaison 2022/23 abhängt.

Die Frage ist dann doch, was passiert, wenn tatsächlich ein kalter und langer Winter kommt.

Schon die Corona-Pandemie hat ja aufgezeigt, daß Deutschland trotz Erkenntnisse aus der LÜKEX 2007, bei der eine weltweite Grippe-Pandemie simuliert wurde, nicht gut vorbereitet war (fehlende Masken, fehlende Beatmungsgeräte, mangelhafte Digitalisierung etc.).

Da ein Blackout gravierende Auswirkungen auf die komplette kritische Infrastruktur hätte, hätte ich gerne Auskunft, ob es in HH einen Notfallplan gibt und ob man diesen öffentlich einsehen kann.

Mit freundlichen Grüßen

N. R.
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Frank Schmitt, MdHB, SPD
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Sehr geehrter Herr R.,

zu den Notfallplänen der Bezirke kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Allerdings ist ein Großteil der kritischen Infrastruktur entweder direkt bei der FHH angesiedelt oder wird von den Behörden der FHH überwacht. Für den äußerst unwahrscheinlichen Fall eines Blackout ist die Stadt Hamburg gut gerüstet. Der Senat hat Fragen zur Krisensicherheit in der Drucksache 22- 9286 beantwortet, die sie in der Parlamentsdokumentation einsehen können. So sind alle  Polizeikommissariate, Wasserschutzpolizeikommissariate, das Polizeipräsidium sowie die Gebäude der Verkehrsdirektionen, der Bereitschaftspolizei und der Akademie mit fest installierten Notstromaggregaten  für 72 Stunden ausgestattet. Auch alle Feuer- und Rettungswachen, die Technik- und Umweltwache, die Feuerwehrakademie, die Feuerwehreinsatzzentrale sowie die Portalwachen sind mit festen Notstromaggregaten ausgerüstet. Die Freiwilligen Feuerwehren verfügen teilweise über die Anschlussmöglichkeit eines (externen) mobilen Notstromaggregats. Seit 2011 werden bei Neubauten für die Freiwilligen Feuerwehren regelhaft Einspeisestellen vorgesehen. Mit dem Einsatz mobiler Netzersatzgeräte können unerwartet auftretende Versorgungsengpässe aufgefangen werden. Es stehen auch genügend Treibstoffreserven und Transportkapazitäten für diese zur Verfügung.
Die Krankenhäuser, die privatwirtschaftlich sind,  haben natürlich auch Notfallpläne und sind mit Notstromaggregaten nach den gesetzlichen Vorgaben ausgestattet
. Dies wird auch von den Behörden überprüft.
Darüber hinaus verfügt Hamburg über 87 Trinkwasserbrunnen, sodass die Wasserversorgung ebenfalls stabil ist. Von diesen sind 30 Prozent schon mit Notstromversorgung ausgestattet. Die Ausstattung aller Notbrunnen  mit Notstromversorgung wird kontinuierlich fortgesetzt. Bis alle ausgestattet sind, werden im sehr unwahrscheinlichen Ernstfall weitere Aggregate aus den Beständen der Stadt, des THW und der Hilfsorganisationen bereitgestellt. Die vorgehaltene Kraftstoffmenge an den jeweiligen Standorten mit Ersatzstromaggregat ist so dimensioniert, dass die notwendige Versorgung des Standortes für 72 Stunden sichergestellt werden kann. Natürlich gehören auch Supermärkte und die Lebensmittelversorgung zur kritischen Infrastruktur. Da diese aber rein privatwirtschaftlich organisiert ist, liegen mir auch keine Informationen über etwaige Notfallpläne dieser Unternehmen vor. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat eine Liste veröffentlicht, auf der Bürgerinnen und Bürgern sehen, welche Güter sie für den unwahrscheinlichen Fall eines lange andauernden Ausfalls von Strom im Haus haben sollen.

Weitere Informationen zu Katrastrophenschutzplanungen der Freien und Hansestadt Hamburg können sie zusätzlich der Parlamentsdrucksache 22/5589 entnehmen. Notfallpläne sei es von Behörden, Polizei, Feuerwehr aber auch Krankenhäusern unterliegen aus nachvollziehbaren Gründen der Geheimhaltung und sind daher nicht öffentlich einsehbar.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schmitt

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