Die BVG müssen ihre Kameraaufnahmen nach 48 Std. löschen. Wie ist es möglich, dass im Fall von Rebecca Reusch die Mordkommission erst nach 4 Tagen übernahm und die gelöschte Aufnahmen sichten konnte?

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Frage von Oliver B. •

Die BVG müssen ihre Kameraaufnahmen nach 48 Std. löschen. Wie ist es möglich, dass im Fall von Rebecca Reusch die Mordkommission erst nach 4 Tagen übernahm und die gelöschte Aufnahmen sichten konnte?

Sehr geehrte Frau Giffey,

in Berlin werden im Durchschnitt täglich drei Minderjährige vermisst. Die meisten tauchen glücklicherweise nach 48 Stunden wieder auf. Dementsprechend muss die Polizei abwägen, wie ernst die Situation ist. Je jünger die vermisste Person, desto schneller wird idR gehandelt. Bei der seit dem 18.02.19 vermissten Rebecca Reusch aus Berlin forderte die Mutter der Vermissten am 20.02.19 (nach 48 Std.) die Polizei noch auf, zu handeln. Als Reaktion bekam sie die Aussage, sie solle sich beim Polizeipräsidenten beschweren.
Die Mordkommission übernahm laut Polizeimeldung 0461 vom 23.02.19 erst am 22.02.19 die Arbeit. Das war nach vier Tagen.
Es gibt zwei Zeugenberichte, dass Rebecca Reusch in der Nähe, oder sogar in einem Bus gesichtet wurde. Die Staatsanwaltschaft behauptete aber, man habe alle Bus-Aufnahmen mehrfach gesichtet und sie wäre dort nicht zu sehen gewesen!

Handelt es sich um einen Datenschutzverstoß wie beim Kennzeichenerfassungssystem KESY?

Vielen Dank!

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