Was davon kommt bei den kleinen pauschalierenden Landwirten an? Braucht man deren Arbeit und Ernte nicht fair bezahlen?
Sehr geehrte Frau Kersten,
Ihrer Pressemitteilung vom 09.01.26 (https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/mercosur-stellt-weichen-fairen-handel) zufolge unterstützt die Bundesregierung die Landwirtschaft durch Kontrollen der Importe auf Einhaltung der EU-Qualitätsstandards, Investitionsbooster, steuerlichen Erleichterungen und gezielter Förderung.
Dürfen künftige Einfuhren nun ausschließlich auch mit in Deutschland erlaubten Pestiziden, Herbiziden behandelt sein oder gibt es für Importe weiterhin Ausnahmen? Und wenn, warum?
Welche Investitionsbooster, steuerlichen Erleichterungen/ Förderung gibt es denn eigentlich für kleine pauschalierende Nebenerwerbsbetriebe? Können Sie diese, nachdem die Umsatzsteuer mehrfach gesenkt und die Agrarförderung und Dieselölverbilligung zusammengestrichen wurden, bitte einmal konkret benennen? Da die Produktionskosten seit Jahren die Erlöse übersteigen, wann wird die Gewinnpauschale von 350 €/ha endlich gesenkt, bzw. gestrichen?
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Fördermöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe und zu den Einfuhrbestimmungen für Agrargüter.
Alle importierten Lebensmittel und Agrargüter müssen schon heute den Anforderungen der EU entsprechen: Das heißt eine vollumfängliche Einhaltung der EU-Standards bzgl. Produkt- und Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit. Das Abkommen ändert nicht die bestehenden EU-Standards. Die EU hat außerdem die Möglichkeit, in diesen Bereichen künftig das Schutzniveau noch zu erhöhen („right-to-regulate“). Mehr Informationen zu den Ansprüchen an Importe finden Sie hier: https://food.ec.europa.eu/system/files/2016-10/ia_ic_guidance_import-requirements.pdf
Prinzipiell stehen pauschalierenden Nebenerwerbsbetrieben die gleichen Fördermöglichkeiten wie Haupterwerbsbetrieben zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem die GAP-Förderungen, GAK-Förderungen und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Konkret ist für Sie vielleicht das GAP-Förderprogramm der Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (BISS) interessant. Diese soll als Sicherheitsnetz dienen, indem allen aktiven Landwirten ein Mindesteinkommen in der Landwirtschaft garantiert wird:
https://agriculture.ec.europa.eu/common-agricultural-policy/income-support/biss_de
Weitere nationale Förderungen finden Sie hier:
Und hier:
In den Bundesländern gibt es außerdem das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie). Die konkreten Maßnahmen und Zielsetzungen der AFP-Richtlinie unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. In meinem Bundesland Sachsen-Anhalt richtet es sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft mit einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro und Sitz in Sachsen-Anhalt.
Mehr Informationen zur AFP-Richtlinie in Sachsen-Anhalt finden Sie hier:
Näheres zu den Förderungen Ihres Bundeslandes Hessen finden Sie hier:
https://landwirtschaft.hessen.de/landwirtschaft/foerderung/einzelbetriebliche-investitionsfoerderung
Darüber hinaus gibt es noch die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). In diesem Programm verpflichten sich Landwirte freiwillig, für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren die festgelegten Bewirtschaftungsauflagen im Rahmen der AUKM oder umwelt- und tiergerechten Haltungsverfahren auf ihrem Betrieb einzuhalten. Diese Auflagen werden ebenfalls von den einzelnen Ländern festgesetzt.
Im Jahr 2021 wurde im Projektbericht „Hofarbeit statt Schreibtischzeit“ die Aufteilung der Arbeitsbelastungen in der Landwirtschaft untersucht. Im Durchschnitt wurde 25 % der Arbeitszeit mit Bürokratie verbracht. Deshalb setzen wir uns als Bundesregierung dafür ein, die Förderungen der GAP-Säulen bürokratieärmer zu gestalten. Davon würden alle, aber auch insbesondere kleine Betriebe im Nebenerwerb, profitieren:
https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf
Als Bundesregierung haben wir vergangenes Jahr die Agrardieselrückvergütung wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können 21,48 Cent pro Liter Diesel ab 1. Januar 2026 rückerstattet bekommen. Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/078-agrardiesel.html
Wir sehen die ernste Lage vieler kleiner Landwirtschaftsbetriebe und sind hierzu in Diskussionen mit dem Koalitionspartner. Steuerliche Entlastungen für die Landwirtschaft sollen allerdings nicht zu Mehrbelastungen an anderer Stelle führen. Wir wollen mehr Fairness im Steuerrecht und eine solide Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben des Staates. Aktuell wird daher im Bundeslandwirtschaftsministerium geprüft, wie eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage ausgestaltet werden könnte. Ihre Hinweise nehme ich auf jeden Fall mit in die weiteren Diskussionen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Franziska Kersten, MdB
