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Welche Meinung haben Sie bezüglich des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Punkt 32 des Reformpakets grundlegend einzuschränken?

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Franziska Kersten
SPD
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Frage von Martin K. •

Welche Meinung haben Sie bezüglich des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Punkt 32 des Reformpakets grundlegend einzuschränken?

Die geplanten Änderungen – ein nachzuweisendes „berechtigtes Interesse“ für jede Anfrage, der Ausschluss von Organisationen und Pressevertreter:innen, der Wegfall des Gebührendeckels von 500 Euro sowie die pauschale Schwärzung von Behördennamen – würden das IFG in seiner heutigen Form faktisch abschaffen. Das widerspricht dem Koalitionsvertrag von 2025, der eine Reform „mit Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger“ vorsah.

Das IFG hat in den vergangenen 20 Jahren wiederholt dazu beigetragen, dass Missstände in Behörden und Ministerien öffentlich wurden. Als Bürgerin, die politische und gesellschaftliche Themen aktiv verfolgt, halte ich diesen Eingriff für einen ernsthaften Rückschritt für die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns.

Ich bitte Sie als meine/n direkt gewählte/n Abgeordnete/n, sich innerhalb der SPD-Fraktion gegen diesen Gesetzentwurf einzusetzen und im Bundestag nicht dafür zu stimmen.

Über eine Rückmeldung zu Ihrer Position würde ich mich sehr freuen.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr K.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Als Mitglied der AG Kultur und Medien bin ich mir des hohen Stellenwerts und der Bedeutung für die Transparenz von öffentlichen Vorgängen bewusst – insbesondere für die Arbeit von Presse und NGOs. Das IFG ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen Transparenz.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.

Bezüglich des Gebührendeckels: Kosten fallen bei jeder Anfrage an. Diese sind in den letzten Jahren genauso wie alle anderen Kosten im Leben gestiegen, sodass über eine Anpassung der Gebührenumlage nachgedacht wird. Statt eines Wegfalls des Höchstdeckels setze ich mich für einen neuen, angepassten Gebührendeckel ein.

Außerdem sollen Organisationen und Presse nicht ausgeschlossen werden. Sie beziehen sich hierbei bestimmt auf den Vorschlag, dass nur natürliche Personen Anfragen stellen dürfen. Hiermit soll verhindert werden, dass Behörden durch Bot-Anfragen überlastet oder sogar lahmgelegt werden. Es kann nicht im Interesse der Öffentlichkeit sein, wenn legitime Anfragen durch ein solches Vorgehen nicht mehr beantwortet werden können.

Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt sind Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigten staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Und nur da, wo kritische Infrastrukturen besonderen Schutz brauchen, muss gezielt nachgeschärft werden.

Schlussendlich möchte ich ausdrücklich betonen: Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Eine Reform des IFG muss den Zugang zu Informationen einfacher, digitaler und schneller machen. Sie darf nicht die Kontrolle des Staates durch die Presse und die Zivilgesellschaft erschweren. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Kersten

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