Frage an Frauke Heiligenstadt bezüglich Bildung und Erziehung

Frauke Heiligenstadt
Frauke Heiligenstadt
SPD
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Frage von Henrietta S. •

Frage an Frauke Heiligenstadt von Henrietta S. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Heiligenstadt,

Ich habe bezüglich der Zentralabitur Prüfung im Fach PoWie eine Frage zu den Hilfsmitteln während der Prüfung. Wieso werden in den Klausuren für PoWie in Niedersachsen keine anderen Hilfsmittel außer das Grundgesetz und/oder die Niedersächsische Verfassung zugelassen? (Nibis kerncurikula) Gerade bei den Semesterthemen "Internationale Friedens- und Sicherheits Politik" (Semester 3) und "Internationale Wirtschaftsbeziehungen" (Semester 4) wäre es durchaus sinnvoll einen Atlas benutzen zu dürfen, da der Wissensumfang in speziell diesem Fach sowieso imens groß ist und einige Karten zur Veranschaulichung der Grenzgebiete diese Tatsache zumindest etwas abschwächen würde. Zum Beispiel hätte man dann nicht unbedingt das Problem überlegen zumüssen wo beispielsweise die Philipinen liegen, oder Welche Länder eigentlich an China Grenzen, oder wo ungefähr das Kriesen Gebiet Kaschmirs aus den Kaschmirkriegen in Pakistan liegt oder welche Länder z.B. an Afgahnistan Grenzen, um zusammenhänge zu Milizen leichter zuerschließen oder, oder, oder. Und diese Beispiele betrefen nur die Geopolitische Lage. Ebenso würden daraus Vorteile zum erschließen von Agrarkulturen mithilfe von Klima und Aggrar Karten, sowie Temperatur Karten entstehen. Auch die Rohstofflager der Welt wären einsehbar und für den Schüler simpler und wesentlich genau anwendbar.

Sagen sie mir bitte worin dort ein Nachteil lege, oder vieleicht ist es ein guter Einwand?

Ich bitte um eine adäquate und schnelle Rückantwort,

Mit freundlichen Grüßen Henrietta Schwartz

Frauke Heiligenstadt
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schwartz,
vielen Dank für die Anfrage. Sie haben sich sicherlich an mich als Kultusministerin gewandt und weniger eine Frage an die "Abgeordnete" Frauke Heiligenstadt gestellt. Daher wäre ich dankbar, wenn Sie zukünftige Fragen an mich als Kultusministerin direkt an das Ministerium adressieren würden. Sie erreichen das Kultusministerium am besten über die Kontaktseite auf unserer Homepage www.mk.niedersachsen.de .
Unabhängig davon werde ich Ihre Frage beantworten.
Die Verwendung von Hilfsmitteln in der Abiturprüfung ist in der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) in der Fassung vom 19. Mai 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Februar 2014, geregelt: „Es dürfen nur die bei der Prüfungsaufgabe angegebenen Hilfsmittel benutzt werden. Ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung ist grundsätzlich als Hilfsmittel zugelassen. Für die übrigen genehmigten Hilfsmittel gelten die Bestimmungen der Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung des jeweiligen Faches.“ (ABO-GOBAK §9 Abs. 9).

Vor dem Hintergrund der AVO-GOBAK und der gültigen Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) legen die Fachkommissionen für das Zentralabitur in Rücksprache mit dem Niedersächsischen Kultusministerium entsprechende Hilfsmittel für die Abiturprüfung fest. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung ohne ergänzende Kommentare stellen Hilfsmittel für Zentralabiturprüfungen im Fach Politik-Wirtschaft dar, auf die die Prüflinge zurückgreifen können, um sich für die Prüfungsaufgaben relevante verfassungsrechtliche Zusammenhänge zu erschließen bzw. ihre Argumentation mit inhaltlich klar zitierten Grundrechtsartikeln zu stützen. Diese Hilfsmittel sind den Prüflingen aus dem Politik-Wirtschafts-Unterricht am Gymnasium vertraut, da im Unterricht in den verschiedenen Jahrgängen immer wieder auf die verfassungsmäßigen Grundlagen des politischen und ökonomischen Systems zurückgegriffen wird, um daran die spezifischen Kompetenzen im Fach Politik-Wirtschaft zu erwerben. Die Arbeit mit einem Atlas dagegen hat keinen direkten Bezug zu den „fachbezogenen Kompetenzen“ im Fach Politik-Wirtschaft (vgl. dazu z.B. die gültigen EPA: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung. Sozialkunde/Politik. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 17.11.2005, S. 7 ff). Atlas-Arbeit gehört zu den fachbezogenen Kompetenzen im Fach Erdkunde. Von den Prüflingen im Fach Politik-Wirtschaft ist nicht zwingend auch das Fach Erdkunde belegt worden. Somit kann hinsichtlich der Verwendung eines Atlasses nicht sichergestellt sein, dass der in den EPA geforderte Grundsatz der Gleichbehandlung bei Hilfsmitteln gewährleistet ist. (vgl. EPA, S. 22: „Beim Einsatz der Hilfsmittel muss der Grundsatz der Gleichbehandlung gewahrt bleiben.“)

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Frauke Heiligenstadt

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