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Sehr geehrte Frau Heiligenstadt, wie ist es zu rechtfertigen, dass Psychotherapiepraxen die finanzielle Basis entzogen wird, während derzeit schon einen großer Mangel an Therapieangeboten besteht?

Frauke Heiligenstadt
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Frage von Johannes S. •

Sehr geehrte Frau Heiligenstadt, wie ist es zu rechtfertigen, dass Psychotherapiepraxen die finanzielle Basis entzogen wird, während derzeit schon einen großer Mangel an Therapieangeboten besteht?

Frauke Heiligenstadt
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

ich nehme die zahlreichen Schreiben, insbesondere aus unserer Region, sehr ernst und habe zahlreiche Gespräche mit Therapeut:innen aus der Region geführt. Im Mittelpunkt stehen dabei sowohl Ihre Sorgen um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Ihrer Praxen als auch um die Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Nach Einschätzung des gesundheitspolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Christos Pantazis, wird durch die Streichung der Angemessenheitsprüfung keine gesetzliche Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen abgeschafft.

Vielmehr entfällt die bisherige Angemessenheitsprüfung nach § 87 Abs. 2c Satz 8 SGB V. Diese Prüfung sollte ursprünglich sicherstellen, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei voller Auslastung ein Einkommen erzielen können, das mit dem anderer fachärztlicher Gruppen vergleichbar ist. Wie Sie wissen, hat das in den vergangenen Jahren jedoch wiederholt zu Honorarabsenkungen geführt - zuletzt im März 2026 mit einer Absenkung der Vergütung für Therapiestunden um 4,5 Prozent. Künftig sollen genau solche nachträglichen Honorarabsenkungen, Honorarverschiebungen zwischen Facharztgruppen oder Rückforderungen vermieden werden.

Wichtig ist aus unserer Sicht außerdem:

• Die gemeinsame Selbstverwaltung bleibt weiterhin verpflichtet, eine angemessene Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen sicherzustellen.

• Die bislang für die Psychotherapie vorgesehenen Vergütungsmittel sollen auch nach der Rückführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) der psychotherapeutischen Versorgung erhalten bleiben und nicht auf andere Fachgruppen verlagert werden.

• Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nehmen weiterhin an den jährlichen Vergütungsanpassungen über den Orientierungswert teil.

Unabhängig davon haben wir die Sorgen der psychotherapeutischen Verbände aufgegriffen und in einen Entschließungsantrag beschlossen. Darin fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, nach der Sommerpause weitere gesetzliche Regelungen vorzulegen, um die psychotherapeutische Versorgung zu stärken. Dazu gehören insbesondere die Sicherstellung der Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen sowie zusätzliche extrabudgetäre Vergütungsregelungen für definierte psychotherapeutische Leistungen im Umfang von ca. 100 Mio. Euro.

Die aktuelle gesetzliche Änderung sollte daher nach ihren tatsächlichen rechtlichen Folgen bewertet werden und nicht mit einer Abschaffung einer gesetzlichen Mindestvergütung gleichgesetzt werden. Zugleich bleibt es unser gemeinsames Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Versorgung in den anstehenden Reformschritten weiter zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Frauke Heiligenstadt

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