Wann stellen Sie den Antrag auf ein Verbot der Partei AFD?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage zu einem Verbot der Partei Alternative für Deutschland (AfD) nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Ich finde Ihr Anliegen grundsätzlich unterstützenswert, muss aber auch anerkennen, dass es hier momentan leider keine parlamentarische Mehrheit gibt, weil die Union blockiert.
Ich erkenne deutlich an, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Aufgrund der drastischen Konsequenzen der Feststellung der Verfassungswidrigkeit sind die Anforderungen an das Verbot einer Partei sehr hoch. In einem Parteiverbotsverfahren müssen eindeutige Beweise vorgebracht werden. Die hohen Voraussetzungen für ein Parteiverbot stellen auch an diese Beweisführung erhebliche Ansprüche.
Deshalb kommt für mich ein Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren in Betracht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen eindeutig gegeben sind, beispielsweise wenn die Verhandlung über die Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz gerichtlich entschieden ist. Das ist ein schwerwiegender Schritt, der sorgfältig vorbereitet werden muss, um unsere Demokratie wirksam zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Frauke Heiligenstadt
