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Antwort von Friederike Nabrdalik
Tierschutzpartei
• 15.08.2021

die Leugnung oder das Gutheißen der sog. Aktion T4, der systematischen Ermordung von Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen durch die Nazis, sollte unter denselben oder einen adäquaten strafrechtlichen Paragraphen fallen wie die Holocaustleugnung.

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Tierschutzpartei
• 15.08.2021

Wir fordern zum Beispiel eine stärkere Durchsetzung der Pflichtquote durch eine wesentliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe durch Unternehmen, die keine oder zu wenig Menschen mit Behinderung beschäftigen.

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