Kann es sinnvoll sein, an der psychischen Gesundheit zu sparen und Honorare von ambulanten PsychotherapeutInnen zu kürzen?
Sehr geehrte Frau Heinrich,
der erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11.03.26 einen bereits zum 01.04.26 umzusetzenden Sofortbeschluss getroffenen, die psychotherapeutische Vergütung pauschal um 4,5 Prozent zu kürzen. Dies würde dazu führen, dass wir die fehlenden Einnahmen zur Deckung unserer Kosten durch das Ersetzen von Kassenpatienten mit Selbstzahlern und Privatpatienten ausgleichen müssen. Dies wiederum würde zu noch längeren Wartezeiten für Kassenpatienten bei gleichzeitig gestiegener Prävalenz und zu hohen gesamtgesellschaftlichen Kosten (Klinikaufenthalte, Arbeitsunfähigkeit etc.) führen. Demgegenüber gibt es eindeutige Belege, dass jeder Euro, der in die ambulante Psychotherapie investiert wird zu einer viel höheren finanziellen Entlastung des Gesundheitssystem führt (POI). Als Vertreterin im Bundestag für meinen Praxissitz bitte ich Sie dieses Thema im Bundestag einzubringen und auf eine Rücknahme dieses Beschlusses hinzuwirken.
Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau F.
auch mich hat der Beschluss überrascht! Man muss allerdings dazusagen, dass dieser Beschluss ausdrücklich keine politische Entscheidung ist, da der Bundestag die Vergütungen im Gesundheitsbereich nicht festlegt. Dies ist Aufgabe der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Der paritätisch besetzte Bewertungsausschuss kam ins Spiel, nachdem die Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung keinen Kompromiss finden konnten und eine sehr unterschiedliche Sicht auf die Lage haben. Jetzt wird es voraussichtlich eine gerichtliche Klärung geben. Wir haben derweil die Bundesgesundheitsministerin gebeten, den Beschluss und ggf. Maßnahmen zu prüfen, wenn festgestellt wird, dass der Beschluss negative Auswirkungen auf die Versorgung haben kann. Wir werden uns politisch weiter dafür einsetzen, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriela Heinrich
