Frage an Georg Eisenreich bezüglich Innere Sicherheit

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Georg Eisenreich
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Frage von Stefan M. •

Frage an Georg Eisenreich von Stefan M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Eisenreich,

in München kann man immer mehr beobachten, dass viele Hundebesitzer Ihre Hunde nicht an der Leine führen.
Die letzten Wochen ist es mir beim Joggen schon des öfteren passiert, dass ich von Hunden angeknurrt worden bin.
Es ist nur noch eine Frage der Zeit, dass bald man Leute von Hunden angegriffen werden.

Wieso wird hier die Polizei nicht besser eingesetzt um dieses Problem in den Griff zu bekommen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Sehr geehrter Herr Mayer,

vielen Dank für Ihre Frage. Eine generelle Leinenpflicht gibt es in Bayern nicht. Nach der bestehenden Rechtslage können die Gemeinden jedoch das freie Umherlaufen von Hunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken. In der Stadt München gibt es zwei Regelungen:

1. Die Landeshauptstadt München hat eine Verordnung über das freie Umherlaufen von Kampfhunden erlassen. Gemäß dieser Verordnung sind Kampfhunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet von München zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen. Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von drei Metern nicht überschreiten. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Für das Halten von Kampfhunden ist zudem eine Erlaubnis des Kreisverwaltungsreferats notwendig.

2. Die Stadt München hat eine eingeschränkte Leinenpflicht in ihrer Grünanlagensatzung aufgenommen. In der Grünanlagensatzung heißt es: In den Grünanlagen ist den Benutzern insbesondere untersagt … das Freilaufenlassen bzw. das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen, in Zieranlagen, Biotopen oder im Westpark, außer auf den Wegen in diesen Bereichen, wenn die Hunde an der kurzen Leine geführt werden;

Der Vollzug dieser Satzung ist zunächst einmal Aufgabe der Stadt München.

Sehr geehrter Herr Mayer, der Schutz vor gefährlichen Hunden ist eine Aufgabe, die Gesetzgeber und Vollzugsbehörden sehr ernst nehmen. Gefährliche Hunde will niemand haben, auch nicht die Hundebesitzer, die selbst einen folgsamen Hund haben! Im München sind über 27.000 Hunde angemeldet. Vorfälle mit Hunden sind jedoch selten! Eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde kann nicht Aufgabe des Staates sein. Ich setze hier auf gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis füreinander: Die Hundebesitzer haben ein berechtigtes Interesse an einer tierschutzgerechten Haltung und wollen dem Bewegungsbedürfnis ihrer Tiere ausreichend Rechnung tragen. Andere Passanten, Spaziergänger und Jogger wollen von Hunden und Hundekot nicht belästigt oder gefährdet werden. Immer mehr Hundebesitzer räumen den Hundekot weg, leider gibt es aber auch hier „unverbesserliche“. Im Sinne unserer Münchner Lebenseinstellung "Leben und leben lassen" würde ich mir wünschen, dass wir es schaffen, im täglichen Leben beide Interessen unter einen Hut zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Eisenreich

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