Antwort 15.08.2014 von Georg Kippels CDU
(...) wenn Sie künftig Ihre Rente in voller Höhe erhalten, gilt eine Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 450 € im Monat. Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritte wird Ihnen eine individuelle Teilrente angerechnet. (...)