Frage an Gerrit Koch bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Gerrit Koch
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Frage von Andrea D. •

Frage an Gerrit Koch von Andrea D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Koch,

Migrantinnen und Migranten, die eine Zulassung zu einem Studium bekommen haben und studieren möchten, haben oftmals nicht die Möglichkeit, ihr Studium zu finanzieren. Ein großer Teil bekommt ALG II und hat deshalb kein Recht auf BAföG. Die ARGEn weigern sich oft, diesen Personen ein Darlehen zu genehmigen. Was wird in Ihrer Partei in Bezug auf dieses Problem getan, bzw. welche Vorschläge bhaben Sie hierzu?

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Dallek

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Dallek,

einen Anspruch auf Leistungen aus dem SGB II (ALG II) haben nur diejenigen, die dem Arbeitsmarkt unmittelbar zur Verfügung stehen. Bei Studenten ist dies in der Regel nicht der Fall.

Deshalb haben diese prinzipiell nur ein Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG). Die im Hinblick auf die Förderung entscheidende Höhe des elterlichen Einkommens sowie die tatsächliche Höhe des BaföGs wurden unter FDP-Regierungsbeteiligung nach oben angepasst. Darüber hinaus haben Studierende die Möglichkeit, private / staatliche Darlehen wie zum Beispiel den KfW-Studentenkredit in Anspruch zu nehmen. Wir halten die durchgeführte Änderung des BaföGs sowie die weiteren bestehenden Maßnahmen für ausreichend. Denn zusätzlich dürfen die Bezieher von BaföG-Leistungen in den Semesterferien oder neben dem Studium Einkommen bis zu einer Höhe von 3060 € (Ehestand ledig) pro Jahr erzielen, ohne dass diese zu Abzügen bei den BaföG-Leistungen führen.

Da dies aus Ihrer Frage nicht eindeutig hervorgeht, habe ich unter dem Wort ´MigrantInnen´ Bildungsinländer mit Mitgrationshintergrund bzw. ausländischem Pass und dauerhaftem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenhalt in Deutschland verstanden. Soweit Ihre Frage auf Migranten mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und keinem dauerhaften Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland zielt, bitte ich Sie dies ggfls. klar zu stellen. Ich ergänze dann gern meine Antwort.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Gerrit Koch