Frage an Gesine Lötzsch bezüglich Finanzen

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Gesine Lötzsch
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Frage von Rainer K. •

Frage an Gesine Lötzsch von Rainer K. bezüglich Finanzen

Frau Dr.Lötzsch, Guten Tag,

im Zusammenhang mit der Finanzentwicklung weltweit besteht bei mir die Frage, wer sind die Gläubiger des Staates BRD für die Verschuldung in Höhe von EUR 1.485.518.189.023 ? - Wurde bzw. wird in diesem Zusammenhang eine mögliche Verrechnung bzw. mindestens Anrechnung bei den jetzt in Frage stehenden ca. EUR 500 Mrd "Bankenhilfe, -garantien" ernsthaft geprüft, um mindestens eine Reduzierung der Staatsverschuldung durchzusetzen?

MfG
Rainer Kickut.

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Sehr geehrter Herr Kickut,

Ihr Vorschlag klingt natürlich reizvoll, ganz so einfach ist es aber doch nicht. Der Staat nimmt Kredite bei der Bundesbank und bei seinen Bürgern (z.B. in Form von angelegten Bundeswertpapieren, die von ihm beliehen werden können), nicht aber bei Privatbanken auf, die durch die Finanzkrise in die jetzige Notlage geraten sind. Insofern ist es nicht möglich, die von Ihnen angesprochene Staatsverschuldung durch eine "Verrechnung" mit der geplanten Bürgschaft der Bundesregierung zu verringern. Meine Fraktion kritisiert am jetzigen Vorgehen der Bundesregierung, dass sie Bürgschaften erteilt, ohne den Finanzmarkt wirksam zu regulieren. Das wird schon daran deutlich, dass die "regulierenden" Maßnahmen, die von der Bundesregierung als Bedingung an das 500-Milliarden Paket geknüpft werden, in Form von einfachen Rechtsverordnungen ausgeführt werden sollen. Zudem sind die darin geregelten Maßnahmen nur vage formuliert und von einer wirklichen Regulierung weit entfernt. Beispielsweise fordert meine Fraktion das Verbot von Hedgefonds und die Begrenzung der Gehälter von Managern sowie deren Abfindungen nach einem Verlustgeschäft. Solche Maßnahmen begrenzen zum einen die unberechenbar hohen Risiken von Geldanlagen und nehmen zum anderen jene in die Verantwortung, die solche eingehen.
Da die Bundesregierung striktere Bedingungen für die Vergabe von Bürgschaft ablehnt haben wir dem Gesetz nicht zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gesine Lötzsch

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