Frage an Gisela Manderla

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Gisela Manderla
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Frage von Julia W. •

Frage an Gisela Manderla von Julia W.

Sehr geehrter Frau Manderla,

wissen Sie eigentlich was "Fracking" bedeutet? Ist Ihnen bekannt das wir auf einem runden, sich selbst drehenden Planeten in einem Universum leben? Ist Ihnen bekannt das wir mittels milliardenschwerer Projekte Satelliten in einen Orbit, eine ´schwarze Materie´ vordringen, sie messen? Haben Sie sich jemals die Frage gestellt, was für Kräfte in und um uns herum herrschen, das wir einen millionenschweren Satelliten jahrelang in eine Umlaufbahn schicken können der nur durch Energie des Universums angetrieben wird?

Und wenn ja, frage ich mich, wie Sie gegen unseren Planeten stimmen können.

Ich freue mich auf eine Antwort und eine Diskussion,

Julia Weber (26, Grafikerin)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Weber,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie sich nach der Fracking-Technologie erkundigen. Es handelt sich hierbei um ein technisches Verfahren zur Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten. Beim Fracking wird Erdgas aus vielen kleinen Poren, in denen es in tiefen Gesteinsschichten eingelagert ist, durch die Schaffung künstlicher Wege herausgepresst und über eine zentrale angelegte Bohrung gewonnen.
Die große Koalition hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die Nutzung dieser Technologie gesetzlich zu regeln. Denn bisher gibt es keinen belastbaren Gesetzrahmen für den Einsatz von Fracking. Bei diesem Vorhaben bekommen der Schutz der Gesundheit und des Trinkwassers absoluten Vorrang. Der von der Bundesregierung hierzu vorgelegte Entwurf erlaubt Fracking nur unter sehr strengen Auflagen.

Zum einen werden Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes vorgenommen, mit denen Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung Rechnung getragen wird. Zudem wird der Umgang mit Lagerstättenwasser geregelt. Wo Risiken nicht zu verantworten sind oder nur unzureichende Kenntnisse bestehen, wird Fracking verboten. Weitere Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz beinhalten Regelungen zum Verbot bzw. zur Einschränkung von Fracking in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Natura-2000-Gebieten.

Weitere Änderungen gibt es auch im Bergrecht. Hier wird die Durchsetzung von möglichen Schadenersatzansprüchen bei Bergschäden erleichtert. Ebenso werden verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen eingeführt sowie die bergbaulichen Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie verschärft.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Manderla