Frage an Gregor Gysi bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Frage von Stefan E. •

Frage an Gregor Gysi von Stefan E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

macht sich Deutschland nicht strafbar, wenn es Waffen im Wert von 77 Millionen Euro in den nahen Osten und Nordafrika exportiert? Denn diese werden zum Teil auch zur Unterdrückung friedlicher Proteste eingesetzt. Hier verweise ich auf Artikel 2 des ZweiPlusVier-Vertrag:

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.

Wenn Waffen von Deutschland exportiert werden, geht damit faktisch von deutschen Boden nicht nur Frieden aus, denn das verstößt gegen diesen Artikel 2.
Wie sehen Sie das?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Elbel,

Ihre Nachricht vom 17. August hat mich erreicht.

Wenn Deutschland gegen einen Vertrag verstößt, ist das noch nicht unbedingt eine Straftat. Es hat schon viele Anzeigen gegeben, die zu keinem Erfolg geführt haben. Wir bleiben aber bei unserer Forderung, Waffenexporte zu verbieten, weil Waffen immer ihren Krieg finden. Zumindest in den Nahen Osten müssten die Waffenexporte sofort beendet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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