Frage an Gregor Gysi bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Gregor Gysi
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Frage von Jörg P. •

Frage an Gregor Gysi von Jörg P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Gysis - Sie äußern sich am 20.4.15 hier - "Ihre Frage vom 2.4. hat mich erreicht. Die vorhergehende Frage kenne ich nicht. Bitte senden Sie sie noch einmal, damit ich Ihnen antworten kann." Auf Abgeordnetenwatch sind die Fragen nach wie vor veröffentlich und auch dieser Satz ist keine Antwort auf meine Unmutungserklärung vom 1.4.2015. Sind Ihnen in Not befindliche Menscnen, die um ihre Gesundheit und die Existenz bedroht sind völlig egal ?

Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.03.2015
Von:

Sehr geehrte Herr Gysi,

für den Schallschutz am BER sind weder die FBB noch die gewählten Volksvertreter zuständig. Politik und der Flughafen singen nun im Einklang – wenn man eine Anspruchermittlung ( ASE ) hat- alos ein Stück Papier - , ist alles menschenerdenkliche getan um das gemeine Volk vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Die ASE ist nicht mal ein Vertrag und der Forderungskatalog der FBB ist lang um Geld zu bekommen, wenn sich Bürger kümmern will.
Herr FBB erklärt öffentlich , dass alle Probleme Einzelfälle sind und die Bemühungen der FBB so toll ist und die beauftragten Planer je jedes Problem für den Bürger lösen und bei der Bauabwicklung behilflich sind. Dabei sind FBB und Planer hoffnungslos überfordert !

Herr Gysi – 1 ) kann es sein, dass sie ihr Wahlvolk am BER im Regen stehen lassen ?

2) BGB § 664 regelt die Übertragung von Aufträgen. Die Politik hat die FBB beauftragt, den Bürgern Schallschutz entsprechend Gesetzt zu geben. Trifft § 664 für die politische FBB nicht zu ?

3 ) Wann erhält jeder Bürger einen Bauingenieur seines Vertrauens auf Kosten der Politik oder der FBB an die Hand, um Leistungen nach dem Stand der Technik und nach den gesetzlichen Vorgaben einer Auftragsabwicklung zu gewährleisten.
www.bbbtv.de

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Pohland,

es bleibt dabei, dass mir leider Ihre vorhergehende Frage nicht vorgelegt wurde. Inzwischen konnte ich sie lesen.

Seit Jahren engagiere ich mich für den Lärmschutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Regelmäßig habe ich mich mit den engagierten Organisationen diesbezüglich getroffen. Sie wissen genau so gut wie ich, dass beim Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden liegen. Ich hoffe, dass Sie erfolgreich sind. Wenn nicht, habe ich dringend empfohlen den Weg zum Europäischen Menschengerichtshof zu gehen, weil dort erstmalig entschieden werden müsste, was bei einem Neubau direkt an einer Großstadt für Schutzregeln zu gelten haben. Der Bezirk Treptow Köpenick - also mein Wahlkreis - ist einer der schönsten in Berlin. Er wird partiell kaputt gemacht durch den geplanten Flugzeugverkehr.

Selbstverständlich haben Sie recht, dass Gesetze auch in einem solchen Fall einbehalten sind. Wir gehen ja noch weiter und meinen, dass sogar das Grundgesetz verletzt wurde. Hierüber muss zunächst das Bundesverfassungsgericht entscheiden, wie ich hoffe, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises, aber auch Ihres Wohnortes und anderer Wohnorte in der Nähe des Flughafens. Unter anderem verweisen wir eben darauf, dass laut Grundgesetz die Gesundheit der Bevölkerung Vorrang hat. Dabei geht es um das Nachtflugverbot, aber auch um die geplanten Flugrouten. Wenn es hinsichtlich des Schallschutzes bei Ihnen keine Verständigung mit dem künftigen Betreiber gibt, bitte ich Sie, mich entsprechend zu informieren. Ich würde mich dann an den Betreiber mit der dringenden Bitte wenden, Ihnen so schnell wie möglich wenigstens diese Hilfe zuteil werden zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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