Frage an Gregor Gysi bezüglich Soziale Sicherung

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Frage von Jörg H. •

Frage an Gregor Gysi von Jörg H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

zunächst möchte ich mich bedanken, dass es diese direkte Möglichkeit der Kontaktaufnahme gibt und Ihnen zu Ihrer Beantwortungsquote gratulieren. Nicht jeder Politiker ist so fleißig in Bezug auf Wählerinteressen und -sorgen.

Zu meiner Person: Ich bin schwer Gehbehindert (50G) und beziehe Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit, wohne in einer kleinen 1 1/2 Zimmerwohnung in Berlin Grünau und habe Wohngeldanspruch, weil meine Rente abzüglich der Miete kaum den Sozialsatz ausmacht. Da ich weiß, dass in absehbarer Zeit die Miete erhöht werden soll (Modernisierungsumlage auf die Mieter) wende ich mich an sie.

2 Fragen zum Wohngeld brennen mir auf den Nägeln:

1. Im Bescheid ist ein Höchstbetrag Miete nach §12 Abs. 1 WoGG ausgewiesen für die Gesamtmiete abzgl. der Heizkosten ausmacht. Nach den Mietsteigerungen der letzten Jahre liegt der Wert nur noch 2€ unter meiner Miete. Will der Senat diese Höchstbeträge in absehbarer Zeit nach ober korrigieren? (und zwar signifikant. Zur Verdeutlichung: meine Kaltmiete beträgt zZt 363,-€. Sie werden zugeben, dass das nicht eben viel ist, in Berlin ist eine Wohnung 44m² nicht mehr unter 450,-€ kalt zu bekommen)

2. Im laufenden Bezugsjahr erfolgte Mietanpassungen werden nur berücksichtigt, wenn sie mindestens 15% der Kaltmiete ausmachen. (Das bedeutet bei mir, dass eine Mieterhöhung bis zu einem Betrag von 54,50€ unberücksichtigt bleiben, bis zum nächsten Wohngeldantrag) Sollte dieser Prozentsatz nicht auch verringert werden, bzw ein Änderungsantrag bei jeglicher Mietänderung möglich sein?

Ich hoffe, dass ich hiermit einen Stein anstoßen konnte, da ich weiß dass ich mit diesem Problem nicht alleine bin.

Mit freundlichen Grüßen

J. H.

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Sehr geehrter Herr H.,

zunächst bitte ich zu entschuldigen, dass ich Ihnen erst heute auf Ihre Frage vom 26. September 2019 antworte. Ich werde mich auf jeden Fall entschieden dafür einsetzen, dass die von Ihnen gerügten Regelungen gesetzlich geändert werden, damit es einen wirklichen sozialen Ausgleich gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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