Weiteres Vorgehen gegen CumEX und CumCum Geschäfte. Werden Banken auch zur Verantwortung gezogen?

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Gülistan Yüksel
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Frage von Herbert Z. •

Weiteres Vorgehen gegen CumEX und CumCum Geschäfte. Werden Banken auch zur Verantwortung gezogen?

Sehr geehrte Frau Yüksel,
es geht, wie kann es anders sein, um Geld, konkret unsere Steuern. Seit Jahren ist bekannt, auf welche Weise dem Staat Steuern vorenthalten werden (CumEx, CumCum, und andere). Gibt es unter Umständen einen parlamentarischen Weg, die involvierten Banken zur Verantwortung zu ziehen? Wenn ja, was tut die jetzige Bundesregierung noch dagegen, was passiert im Finanzministerium dazu?
Ein Steuersünder wird, zu Recht, dafür bestraft, dass er Steuern hinterzieht. Es gibt die Möglichkeit der konkreten Gefängnisstrafe und die Möglichkeit Geld zurück zu fordern. Geschieht das auch bei den Banken???
Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Mühe.
MfG Herbert Z.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Z.,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 23. Oktober. Das Justizsystem in Deutschland ist der ständigen Beobachtung durch die Öffentlichkeit ausgesetzt, die Urteile und Prozesse kritisch verfolgt und hinterfragt.

 

Vorneweg möchte ich betonen, dass ich keine Rechtswissenschaftlerin bin und dementsprechend keine Expertise in dem vorliegenden Zusammenhang habe. Dennoch möchte ich Ihnen die Ergebnisse meiner Recherche sowie meine Auffassung in der Angelegenheit mitteilen.

 

Sie haben Recht, die Cum-Ex- sowie die Cum-Cum-Skandale bedürfen einer weitreichenden Aufklärung und alle Beteiligten müssen bestraft werden. Bereits letztes Jahr gab es im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Files Verurteilungen einzelner Personen, welche maßgeblich am Steuerbetrug beteiligt waren. Auch in naher Zukunft werden noch weitere Verurteilungen erwartet, welche sich jedoch ebenfalls auf Einzelpersonen beziehen. Denn eine Unternehmensstrafbarkeit als solche gibt es im deutschen Strafrecht nicht. Dies ist unter anderem der Tatsache geschuldet, dass das deutsche Strafrecht auf subjektive, innere Empfindungen der Täterinnen und Täter eingeht, was bei einem abstrakten Gebilde wie einem Unternehmen wie einer Bank nicht möglich ist. Die Strafe für eine Straftat, welche augenscheinlich von einem Unternehmen begangen wurde, haben also vor allem diejenigen Personen zu befürchten, welche maßgeblich an den Geschäften beteiligt waren.

Dennoch können auch Unternehmen vom Staat sanktioniert werden, z. B. in Form von Geldbußen. Im Cum-Ex-Fall wurde von einer verantwortlichen Bank ein Betrag von mehr als 100 Millionen Euro zurückverlangt.

Das Finanzministerium hat bereits 2013 reagiert und Vorgehensweisen, mit denen mehrfach und wiederholt Steuern hinterzogen wurden, durch entsprechende Verordnungen verboten. Auch seitens der Regierung ist eine schnelle Aufarbeitung der vergangenen Skandale erwünscht, um zukünftig effektiver derartige Betrugsmaschen erkennen und verhindern zu können.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und einen Überblick über die Situation verschaffen.

Herzlichst

Ihre Gülistan Yüksel

 

 

 

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