Frage an Günter Krings bezüglich Soziale Sicherung

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Norbert A. •

Frage an Günter Krings von Norbert A. bezüglich Soziale Sicherung

- Erwebsminderungsrenter / Bestandsrentner
Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

seit 2014 werden die sogenannten Erwerbsminderungs- Bestandsrentner von den Verbesserungen der Zurechnungszeiten und einer Günstigerprüfung ausgeschlossen. Dies geschieht durch eine Stichtagsregelung.
Die Begründung der Politik zu dieser Entscheidung ist schlicht weg absurt .
Hier werden ca. 1,8 Mio betroffene EM- Bestandsrentner bis zu ihrem Lebensende betrogen. In der Regel haben auch EM-Bestandsrentner viele Jahrzehnte lang Steuern und Sozialabgaben bezahlt bevor bei ihnen, aus welchen Gründen auch immer eine sehr schwere Erkrankung zur EM-Rente führte.
Dazu kommt , dass grunsätzlich alle EM-Renten einer Kürzung bzw. einem Abschlag von 10,3 % unterliegen. Hier werden alle EM-Rentner schlicht weg bestohlen und auch dazu ist die Begründung der Politk mehr als absurt und abscheulich.
Jetzt in der Corona und Flüchtlingskriese ist sehr viel Geld für viele und vieles vorhanden. Argumente die dazu führen : wir können ja nichts für die derzeitige Situation.

Herr Dr. Krings , auch EM-Rentner können nichts für ihre Situation.
Die durchschnittliche EM-Rente liegt z. Zeit weit unter der Armutsgrenze.
Wer aus der Politik glaubt denn da im Ernst, dass sich jemand in eine EM-Rente schleichen wird. Das ist absoluter Unsinn.
Wird die regierende Politik zeitnah die Situation der EM-Bestandsrentner verbessern ?
Wird die regierende Politik zeitnah für alle EM-Rentner entlich die unsozialen Abschläge von 10,3% abschaffen ?
Was nützt einem EM Rentner/in eigentlich das Gerede der Politik über Gerechtigkeit, Freiheit und Demokratie wenn er Monat für Monat schauen muß wie er einfach nur überleben kann ?

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Ackermann
Dipl. Betriebswirt / ehrenamtlicher MA einer Tafel

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr A.,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht, in der Sie sich mit Ihren Fragen zur Erwerbsminderungsrente an mich wenden.

Die Erwerbsminderungsrente wird individuell berechnet, sodass der Gesetzgeber aufgrund der unterschiedlichen persönlichen Verhältnisse der Betroffenen – auch mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG – keine pauschalen Rentenhöhen festlegen kann. Aus diesem Grund kann es unter Umständen dazu führen, dass einzelne Empfänger der Erwerbsminderungsrente, wie von Ihnen beschrieben, aufgrund zu geringer eigener Entgeltpunkte eine Rente erhalten, die derzeit unter einer der verschiedenen Armutsgrenzen liegt. Allerdings kann ausgehend von dem letzten Monatsbrutto-Gehalt, dem Alter des Empfängers und dessen beruflicher Tätigkeitsdauer die (volle ebenso wie auch die teilweise) Erwerbsminderungsrente auch deutlich und weit über den Werten der Armutsgefährdungsschwelle liegen.

Der Abschlag der Erwerbsminderungsrente begründet sich durch die vorzeitige Inanspruchnahme und berechnet sich mit einem Faktor von 0,3 Prozent je Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme; ist aber begrenzt auf maximal 10,8 Prozent – also auf einen maximalen Abschlag ausgehend von 3 Jahren vorzeitiger Inanspruchnahme. Dieser Abschlag aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme ist durch die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit, des Sozialstaatsprinzips nach Art. 20 Abs. 1 GG und des mit der umlagefinanzierten Rentenversicherung einhergehenden Grundsatzes des Generationenvertrags verfassungsrechtlich gerechtfertigt und verhältnismäßig.

Die Erhöhung von Zurechnungszeiten können aus haushaltsrechtlichen Gründen tatsächlich nur jenen zugutekommen, die noch keine Rente vorzeitig und damit auch noch keine Erwerbsminderungsrente in Anspruch genommen haben. Allerdings werden diese Zurechnungszeiten immer wieder – und insbesondere auch noch nach 2014 – dem gesetzlichen Renteneintrittsalter angepasst, sodass ich auch hier verfassungsrechtlich die geltende Regelung für angemessen und gerechtfertigt halte.

Insgesamt werde ich jedoch bei künftigen Diskussionen um eine Reform und Novellierung der Erwerbsminderungsrente Ihre kritischen Aspekte in meine Überlegungen mit einbeziehen, weshalb ich Ihnen für Ihre Nachricht nochmals herzlich danken möchte.

Abschließend hoffe ich und wünsche mir und uns, dass wir in Deutschland auch künftig neben unserem tatkräftigen Einsatz für Gerechtigkeit, Freiheit und Demokratie weiterhin dazu beitragen können, dass alle unsere Bürgerinnen und Bürger ein würdiges Leben – ohne die Sorgen um das eigene Überleben – leben können. Hierfür werde ich mich in der Zukunft ebenso engagiert einsetzen, wie in der Vergangenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Krings

 

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