Warum stellen sie Behauptungen zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens auf, die den tatsächlichen Gegebenheiten widersprechen?
Sehr geehrter Herr Krings,
ich beziehe mich auf Ihr Interview mit der Rheinischen Post vom 10. April 2026, in dem Sie zitiert werden: „Da Kontrollen ohne das Strafrecht keinen Sinn mehr machen würden, würde es dann natürlich viel mehr Passagiere ohne Ticket geben.“
In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Entwicklung in Köln hinweisen. Seitdem die KVB dort im Jahr 2024 die Praxis der Strafanzeigen bei Fahrten ohne gültigen Fahrschein eingestellt hat, ist kein Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Aktuelle Daten der KVB belegen stattdessen eine rückläufige Tendenz (Quelle: https://www.radiokoeln.de/artikel/weniger-schwarzfahrer-in-der-kvb-unterwegs-2272485.html).
Angesichts dieser Zahlen erscheint die von Ihnen geäußerte Annahme nicht haltbar. Ich bitte Sie daher um eine Erläuterung, auf welcher Datengrundlage Ihre Aussage basiert oder wie Sie diese Diskrepanz zu den vorliegenden Statistiken bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Ronni C.
Sehr geehrter Herr C.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift und den darin enthaltenen Hinweis auf die aktuelle Situation bei den Kölner Verkehrs-Betrieben. Ich verfolge die Entwicklungen in den Kommunen, die derzeit mit dem Verzicht auf Strafanzeigen experimentieren, sehr aufmerksam, da der rechtspolitische Diskurs stets den Abgleich mit der gelebten Realität sucht. Dennoch muss ich meine im Interview geäußerte Einschätzung bekräftigen, dass eine generelle Entkriminalisierung des Erschleichens von Leistungen das falsche Signal an die Rechtsgemeinschaft senden würde.
Die von Ihnen zitierten Zahlen aus Köln sind eine Momentaufnahme, die nach unserer Auffassung maßgeblich durch die Einführung des Deutschlandtickets und eine damit einhergehende Veränderung der Passagierstruktur sowie durch eine Intensivierung der zivilrechtlichen Kontrollen beeinflusst wird. Aus einer bundespolitischen Schutzperspektive heraus ist das Strafrecht jedoch die notwendige Rückendeckung für das zivilrechtliche Erhöhte Beförderungsentgelt. Ohne die Androhung strafrechtlicher Konsequenzen im Wiederholungsfall würde das Unrechtsbewusstsein für die Inanspruchnahme einer Gemeinschaftsleistung ohne Gegenleistung langfristig erodieren. Es geht hierbei primär um die Gerechtigkeit gegenüber den Millionen von Bürgern, die ihre Fahrkarten pflichtbewusst bezahlen und damit unser ÖPNV-System erst ermöglichen. Eine Herabstufung zur bloßen Ordnungswidrigkeit ist sicher ein überlegenswerter Ansatz. Es muss aber sichergestellt werden, dass auch dann noch ein „Festhaltrecht“ für das Kontrollpersonal besteht, um selbst oder durch die Polizei die Personalien aufnehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings
