Frage an Gunther Krichbaum bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Gunther Krichbaum
CDU
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Frage von Sébastien K. •

Frage an Gunther Krichbaum von Sébastien K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

ich bin seit 2011 Schütze in Wimsheim und darf seit 2013 großkalibrige Waffen besitzen. Ich konnte konkret erkennen, daß das Waffenrecht in Deutschland sehr restrikiv ist. Man muß den Bedarf des Besitzes belegen und alleine das dauert schon mehrere Monate so daß nicht jeder einfach so an eine Schußwaffe kommen kann. Nicht weniger als 5 (fünf) Kriterien müssen erfüllt werden, bis man den Waffenbesitz genießen kann. Waffenbesitz ist (war!) früher ein klassisches Bürgerrecht, was uns, ehrlichen und gesetzestreuen Bürgern, sukzessiv weggenommen wurde. Zum diesem Recht gehörte, daß der Bürger sich im Falle der Fälle doch erfolgreich gegen einen Angriff (hauptsächlich krimineller Natur aber nicht nur) wehren konnte. Dies war auch vom Gesetzgeber verstanden aber nur bis vor ca. 25 Jahren. Seitdem wird versucht, bewaffnete Kriminelle auf der legalen Schiene zu entwaffnen was nur noch Wunschdenken ist. Kriminelle kaufen sich nie auf den legalen Weg ihre Waffen. Andererseits werden gesetzestreue Waffenbesitzer medial als Narre dargestellt was nicht nur sachlich falsch sondern auch beleidigend ist. Interpol sowie der FBI haben in den letzten Jahren doch erkennen müssen, daß eine bewaffnete Zivilbevölkerung unter Umständen schneller in der Lage ist, auf kriminelle (immer wahrscheinlicher in Europa) wie auf terroristische (sehr unwahrscheinlich aber immer sehr medienwirksam) Gefahren und Bedrohungen zu reagieren. Dort werden die Bürgerrechte wieder verstärkt. Gleichzeitig wird aktuell auf EU-Ebene eine drastische Verschärfung des Waffengesetzes vorbereitet mit schlimmen Folgen für uns, Waffenbesitzer. Die Nutzung der tragischen Attentate in Paris, um solche Gesetze im Affekt zu verabschieden, ist eine unsägliche Schande. Nicht nur, daß der Versuch mehr als unanständig ist, sondern diese Gesetzesänderung löst keinesfalls das Problem.

Herr Krichbaumch, ich bitte um Ihre Stellungnahme zu den Plänen der EU und verbleibe
mit freundlichen Grüssen

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Sehr geehrter Herr Kieffer,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22.11.2015. Sie nehmen Bezug auf Pressemeldungen, wonach die Europäische Union wegen der jüngsten Anschläge in Paris eine Verschärfung des Waffenrechts plane.
Derzeit stellt sich der Sachstand wie folgt dar:

Die Europäische Kommission hat aufgrund der jüngsten Terroranschläge ihren Vorschlag zur Änderung der Feuerwaffenrichtlinie vorfristig bereits am 18. November 2015 im Kollegium der Kommissare verabschiedet ( http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6110_en.htm ). Mit einer offiziellen Übermittlung dieser Vorschläge an den Rat der Europäischen Union ist erst in den nächsten Tagen zu rechnen.
Ziel ist es, den Erwerb von Feuerwaffen zu erschweren, solche in rechtmäßigem Besitz besser rückverfolgen zu können, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken und zu gewährleisten, dass deaktivierte Feuerwaffen auf Dauer unbrauchbar gemacht werden.

Sollten die Vorschläge der EU-Kommission von den Mitgliedstaaten wie auch vom Europäischen Parlament angenommen werden, müsste das deutsche Waffenrecht dementsprechend angepasst werden. Da die Verhandlungen hierzu aber erst in den kommenden Monaten anlaufen, ist derzeit noch nicht absehbar, welche Vorschläge in welcher Ausgestaltung tatsächlich in die Richtlinie übernommen werden. Hinzu kommt, dass Deutschland bereits heute über eines der strengsten Waffengesetze der Welt verfügt, so dass der nationale Anpassungsbedarf im Falle einer Verabschiedung des Richtlinienvorschlages eher gering ausfallen dürfte. Ich bin überzeugt, dass die Vertreter der Bundesregierung im Rat sowie die CDU/CSU-Abgeordneten der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament im Verlauf der Verhandlungen auf EU-Ebene darauf hinwirken werden, dass Änderungen mit Augenmaß erfolgen und einen Sicherheitsmehrwert mit sich bringen. Hier möchte ich daran erinnern, dass es CDU und CSU waren, die genau hierfür im deutschen Recht gegen erhebliche linke Widerstände gesorgt haben.

Im Übrigen ist in einem Europa der offenen Binnengrenzen die Anpassung des Waffenrechts auf europäischer Ebene von zentraler Bedeutung. Freier Waren- und Personenverkehr machen unterschiedliche Waffengesetze in den einzelnen Nationalstaaten müßig. Auch beim Online-Handel sind strengere Auflagen vorgesehen. So war beispielsweise die Kalaschnikow, die ein mutmaßlicher Islamist im August in einem Thalys-Zug zwischen Amsterdam und Paris dabei hatte, aus im Internet gekauften Waffenbestandteilen zusammengebaut worden.

Die Schlussfolgerung, dass eine bewaffnete Zivilbevölkerung unter Umständen schneller in der Lage ist, auf kriminelle und terroristische Gefahren zu reagieren, teile ich nicht. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein funktionierender und stabiler Rechtsstaat, in dem das Gewaltmonopol beim Staat liegt. Dieser Umstand ist eine der zentralen Errungenschaften des modernen Nationalstaates. Das Gewaltmonopol anzutasten würde der Selbstjustiz Tür und Tor öffnen und keinesfalls zu einem sichereren Zusammenleben in unserem Land beitragen. Den einschlägigen Verfassungszusatz der US-amerikanischen Verfassung kennt das deutsche Grundgesetz glücklicherweise nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum

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