Frage an Gunther Krichbaum bezüglich Verkehr

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Gunther Krichbaum
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Frage von Herr A. Z. •

Frage an Gunther Krichbaum von Herr A. Z. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

wie gehen Sie persönlich mit dem Dieselfahrverbot um und wie möchten Sie die damit verbundenen Folgen an die zufriedenen Dieselfahrer näherbringen? Die Menschen sind nach einem Vollzug des Verbots letztendlich dafür verantwortlich auf andere Antriebsarten umzusteigen. Laut den Zahlen des Kraftfahrbundesamtes wären allein in Pforzheim ca. 7.100 Auspendler* von dem bevorstehenden Dieselfahrverbot betroffen, welche momentan keine Aussicht auf eine garantierte Investitionssicherung erhalten. Eine vielberedete und eine der bekanntesten Alternativen wäre wohl das Elektrofahrzeug, dass jedoch in Sphären wie dem Anschaffungspreis, der vorhandenen Ladestationen sowie des (erhöhten) Verbrauchs auf der Autobahn nicht mit dem vertrauten Dieselfahrzeug zu vergleichen ist, das selbstverständlich nicht auf rar verfügbare Ladestationen angewiesen ist. Pendler würden sich daraufhin in hoher Wahrscheinlichkeit gegen ein Elektrofahrzeug entscheiden, da es ein gewisses Risiko in Hinsicht auf die Reichweite gibt. Mein Anliegen hierbei wäre, zu erfahren, inwiefern Sie die gesellschaftliche Akzeptanz erreichen möchten und wie Sie alle von mir vorher genannten Probleme zum Dieselfahrverbot umgehen möchten.

Ich danke Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

*Die im Anschreiben aufgeführten Daten liegen den Ergebnissen der Stadt Pforzheim, sowie des Kraftfahrtbundesamtes zugrunde, weshalb diese von mir in jener Art aufgeführt wurden. Beinahe 16.500 Auspendler sind momentan von dem Dieselfahrverbot betroffen, davon sind knapp 42% versicherungspflichtige Beschäftigte. Der Marktanteil der Selbstzünder in Deutschland im April liegt bei 41,3%. Resultierend daraus wären allein in Pforzheim 7100 Auspendler von abrupten Änderungen betroffen.
Quelle: https://www.wspforzheim.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/pforzheim_in_zahlen.pdf

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Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst lehnen wir als Union generelle Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugtypen ab. Der Feinstaubbelastung muss durch gezielte Verkehrsstrategien begegnet werden, die Politik, Kommunen und Automobilhersteller gemeinsam erarbeiten. Bis sich die Elektromobilität endgültig durchgesetzt hat, bleiben moderne Dieselfahrzeuge aufgrund ihres geringen CO²-Austoßes aber eine wichtige Option.

Bundeskanzlerin Merkel hat daher für November einen zweiten Dieselgipfel angekündigt. Gemeinsam mit der Autoindustrie soll erreicht werden, dass Fahrverbote in Städten nicht notwendig und zugleich Umweltvorschriften eingehalten werden. Die bisher von der Autoindustrie zugesagten Software-Nachbesserungen bei Diesel-Autos reichen noch nicht aus. Kommunen müssen daher auch ganz individuelle Maßnahmen angehen, wobei diese vom Bund Unterstützung erhalten sollen.

Gleichzeitig ist zu beachten, dass Fahrverbote derzeit nicht auf Entscheidungen der Politik, sondern auf Entscheidungen von Gerichten zurückgehen. In Stuttgart etwa hat das Verwaltungsgericht in einer Urteilsverkündung vom 28. Juli 2017 dargelegt, dass der Kläger, in diesem Fall die Deutsche Umwelthilfe e.V., einen Anspruch auf Fortschreibung des Luftreinhalteplanes hat. Die Umweltzone Stuttgart hat die nach Europa- und Bundesrecht vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid seit 2010 bis zum heutigen Tage nicht eingehalten.

Daher besteht in der Umweltzone Stuttgart ganzjährig ein Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit benzin- oder gasbetriebenen Ottomotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6/VI. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ist dies die effektivste und derzeit einzige Luftreinhalteplanmaßnahme zur Einhaltung der überschrittenen Immissionsgrenzwerte.

Zu Ihrer Frage zur gesellschaftlichen Akzeptanz von Elektromobilität, möchte ich Sie auf die Maßnahmen der Bundesregierung der vergangenen Jahre aufmerksam machen, die auch auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums übersichtlich dargestellt werden:

„Seit dem Jahr 2009 hat die Bundesregierung Fördergelder in Höhe von rund 3,7 Milliarden Euro bereitgestellt und Rahmenbedingungen gesetzt, die die Elektromobilität attraktiver machen. Darüber hinaus wurde am 18. Mai 2016 ein neues Maßnahmenpaket zur Förderung der Elektromobilität in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro beschlossen: Allein für den Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge stehen bis zum Jahr 2020 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung.

Seit Juni 2016 gibt es in Deutschland eine jeweils zur Hälfte von Bund und Automobilindustrie finanzierte Kaufprämie (Umweltbonus) für Plug-in-Hybride und reine Elektroautos. Sie beträgt 4.000 Euro für reine Elektrofahrzeuge und 3.000 Euro für bestimmte, von außen aufladbare Hybridfahrzeuge. Die Förderung gilt rückwirkend für Käufe ab dem 18. Mai 2016 und erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Millionen Euro, längstens jedoch bis 2019. Die entsprechenden Förderanträge können Käufer von Elektrofahrzeugen beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

Weitere 100 Millionen Euro investiert die Bundesregierung in ihre eigene Flotte: Künftig sollen 20 Prozent des bundeseigenen Fuhrparks aus Elektrofahrzeugen bestehen. Im Fuhrpark des Bundesverkehrsministeriums besitzen bereits über 70 Prozent der Fahrzeuge einen Elektro-, Hybrid- oder Wasserstoffantrieb.

Das BMVI wird in den kommenden vier Jahren den Aufbau von 15.000 Ladestationen mit insgesamt 300 Millionen Euro fördern. Davon sind 100 Millionen für Normalladung und 200 Millionen für Schnellladung vorgesehen. Damit soll eine flächendeckende und bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Fahrzeuge in Deutschland aufgebaut werden. Das Laden soll so schnell wie möglich erfolgen. Deshalb werden künftig Schnellladestationen mit Gleichstrom dafür sorgen, dass Fahrzeughalter in ganz Deutschland ihre Elektroautos ohne Umwege und Wartezeiten aufladen können. Darüber hinaus unterstützt das BMVI den Ausbau des Zwischendurchladens an Standorten, an denen der Kunde länger parkt und sein Fahrzeug mit Wechselstrom auflädt.“

Ein weiterer wichtiger Schritt für die Entwicklung der Elektromobilität in der Praxis ist das E-Kennzeichen. Städte und Gemeinden können jetzt selbst entscheiden, wie sie Elektrofahrzeuge konkret begünstigen wollen. Kommunen können zum Beispiel die Nutzung von Bus- bzw. Sonderspuren erlauben, Zufahrtsverbote aufheben oder spezielle Park- und Halteregelungen vorsehen. Dies ermöglicht seit 2015 das Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Anfang 2017 trugen ca. 23.000 rein elektrisch betriebene Fahrzeuge das E-Kennzeichen.

Ich hoffe, hiermit Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Gunther Krichbaum

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