Frage an Gunther Krichbaum bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Gunther Krichbaum
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Frage von Paul M. •

Frage an Gunther Krichbaum von Paul M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

ich beziehe mich in meiner Frage auf ihre Antwort vom 09.09.2008 in der Sie zu den Vorwurf der inhaltlichen Unkenntnis des Vertrages von Lissabon Stellung nehmen.

Ihr Statement:
"Zu insgesamt drei Anhörungen wurden verschiedene Experten aus deutschen Universitäten, vom Europäischen Gerichtshof, aus dem Europäischen Parlament und aus wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen eingeladen,..."

1. Frage: Wer bestimmt die Zusammensetzung der Anhörungen?

2. Frage: Aus welchen Fachbereichen kamen die Experten der Universitäten?

3. Frage: Was sind die anderen "wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen"?

4. Frage: Warum waren keine Experten vom Bundesverfassungsgericht anwesend? Schließlich geht es doch darum ob der Vertrag mit unserem Grundgesetz vereinbar ist.

Wenn Sich die Abgeordneten schon kein eigenes Bild machen können oder wollen, ist es doch von größter Bedeutung auf welche Experten man sich verlässt. Kann man irgendwo die Teilnehmer und Inhalte der Anhörungen nachschlagen?

Mit freundlichen Grüßen
Paul

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Sehr geehrter Herr Müller,

zur Ihrer Frage nehme ich wie folgt Stellung:

Zunächst verwahre ich mich gegen Ihre Unterstellung, die Abgeordneten konnten oder wollten sich kein eigenes Bild vom Vertrag von Lissabon machen. Gerade hierfür dienten die diversen Fachgespräche, die die Vertreter aller Fraktionen vor der Ratifizierung des Vertrages führten. Ein Bestandteil der umfassenden Information über den Inhalt und die Tragweite des Vertrages waren die von mir erwähnten drei Anhörungen.

Zu Ihren konkreten Fragen:

1. Die eingeladenen Experten werden von den im Ausschuss vertretenden fünf Fraktionen bestimmt. Dabei gab es keinen strengen Verteilungsschlüssel auf die jeweiligen Fraktionen. Alle Fraktionen waren mit den Experten einverstanden.

2. Experten aus Universitäten mit aktuellen Lehrverpflichtungen waren:

Zur Anhörung "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" am 20.2.2008

Prof. Dr. Wolfgang Wessels, Universität Köln, Fachbereich Jura

Zur Anhörung "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" am 5.3.2008

Prof. Dr. Stefan Braum, Fakultät für Rechts-, Wirtschafts- und Finanzwissenschaften,
Universität Luxemburg
Prof. Dr. Dr. Jörg Monar, SECURINT Projekt, Robert-Schuman-Universität Straßburg, Fachbereich Politikwissenschaften
Prof. Dr. Dr. hc. Bernd Schünemann, Ludwig-Maximilians-Universität, München, Fachbereich Rechtwissenschaft

Zur Anhörung über die Gesamtheit des Vertrages am 10.3.2008

Prof. Dr. h.c. Jürgen Basedow, Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und
internationales Privatrecht, Hamburg
Prof. Dr. Christian Calliess, Universität Göttingen, Fachbereich Rechtswissenschaft
Prof. Dr. Mathias Jopp, Institut für Europäische Politik e.V., Honorarprofessor Universität Tübingen, Fachbereich Politikwissenschaften
Prof. Dr. Franz C. Mayer, Universität Bielefeld, Fachbereich Rechtswissenschaft

3. "andere wissenschaftliche Forschungseinrichtungen" waren:

zum 20.2.2008:

Josef Janning, Bertelsmann Stiftung
Dr. Andreas Maurer, Stiftung Wissenschaft und Politik
Dr. Elfriede Regelsberger, Institut für Europäische Poliik

zum 10.3.2008:

Dr. Andreas Maurer, Stiftung Wissenschaft und Politik
Prof. Dr. Dr. Juliane Kokott, Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

4. Das Bundesverfassungsgericht kann erst nach Verabschiedung eines Gesetzes durch Bundestag und ggf. Bundesrat und einer entsprechenden Klageerhebung seitens der hierfür berechtigten Institutionen tätig werden. Damit scheidet eine Vorab-Beteiligung im Rahmen eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens grundsätzlich aus, weil dies die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Rechtsprechung verletzen würde. Das Gericht soll vielmehr hinterher auf Grundlage aller ihm bekannten Fakten allein anhand der grundgesetzlichen Bestimmungen urteilen. Eine vorherige Beteiligung im Verfahren würde die hierfür notwendige Neutralität verletzten.

Die Ergebnisse der Anhörungen sind teilweise im Internet verfügbar. Unter dem Link
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a21/oeff_sitz/56__Sitzung_am_10_3_2008.pdf

finden Sie das Protokoll zur Anhörung am 10.3.2008.

Unter dem Link http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/089/1608917.pdf finden Sie die Beschlussempfehlung des EU-Ausschusses, in der der gesamte Beratungsverlauf wiedergegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen
Gunther Krichbaum

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