Frage an Gunther Krichbaum bezüglich Recht

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Gunther Krichbaum
CDU
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Frage von Christof W. •

Frage an Gunther Krichbaum von Christof W. bezüglich Recht

Lieber Herr Krichbaum,

folgende Fragen habe ich an Sie:

1. Wie haben Sie entschieden bei der Abstimmung über die EU-Verfassung?

2. Sind Sie sich bewusst, dass wir keine Gewaltenteilung in der EU haben?
Finden Sie das gut?

3. Welche Nebentätigkeiten haben Sie bzw. für welche anderen Interessen außer die der Bürger würden Sie noch im Bundestag sitzen?

4a. Sind Sie für oder gegen Softwarepatente?
4b. Finden Sie die zunehmende Kommerzialisierung von Information und Wissen gut? Wenn ja, warum?

5. Sind Sie für oder gegen die Privatisierung kommunaler Daseinsvorsorge? (Energie, Gesundheit, Rente, Verkehr etc.)

6. Sind Sie für oder gegen die Auflockerung des Verbots von Folter? (Fall Daschner)

7. Finden Sie das EEG sinnvoll?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weise,

vielen Dank für Ihre Mail. Bitte lassen Sie mich die sehr umfangreichen Fragen einzeln beantworten:

zu 1.
Ich habe für die EU-Verfassung gestimmt.

zu 2.
Gerade durch die EU-Verfassung sollen das EU-Parlament und vor allem auch die nationalen Parlamente deutlich gestärkt werden. Dies war für mich ein entscheidener Grund, der Verfassung zuzustimmen. Ihre Aussage, es gebe keine Gewaltenteilung, muss ich ablehnen.

zu 3.
Wie Sie einer anderen Antwort bei kandidatenwatch entnehmen können, habe ich neben meinem Mandat als Bundestagsabgeordneter keine Nebentätigkeiten. Ich fühle mich als Vertreter der Bürger und der Unternehmen meines Wahlkreises.

zu 4a.

Die Frage der Patentierbarkeit von softwarebasierten Erfindungen ist in Europa seit längerem umstritten. Die Meinungen dazu gehen weit auseinander und reichen von der umfassenden Zustimmung zur Harmonisierung der Patentierbarkeit auf der Basis des Status quo bis zur absoluten Ablehnung der Patentierung von softwarebasierten Erfindungen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt grundsätzlich die Überlegungen zur Harmonisierung der Rechtslage innerhalb der Europäischen Union. Die differenzierenden Regelungen in den Mitgliedsstaaten führen zu einem potentiellen Hemmnis für wirtschaftliches Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung im Binnenmarkt. Die jetzige Situation zieht einen erheblichen Prüfaufwand der Unternehmen nach sich. Ein einheitliches europäisches Softwarepatent entlastet die Betroffenen und führt zu der erwünschten Rechtssicherheit.

Diese Harmonisierung darf aber keinesfalls um jeden Preis erfolgen. Oberste Prämisse des europäischen Patentwesens muss der Schutz der Innovation in einem offenen Wettbewerb sein. Mögliche Softwarepatente dürfen nicht zu einer Stärkung marktbeherrschender Unternehmen zu Lasten kleiner, innovativer Firmen führen. So würde jeder Wettbewerb verhindert statt gefördert.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion befürchtet, dass durch die EU-Richtlinie Monopolstrukturen gestärkt und erweitert werden, kleine Softwareunternehmen und selbstständige Programmierer in ihrer Existenz bedroht werden und der Fortschritt in der Softwareentwicklung deutlich gebremst werden könnte. Eine derartige negative Entwicklung darf nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht stattfinden.

Der Patentierung von Software müssen klare Grenzen gesetzt werden. Reine Software, Geschäftsmethoden, Algorithmen und Datenverarbeitung dürfen nicht vom Schutzbereich eines Patentes umfaßt werden. Dies hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch so in einem Antrag (Drucksachen-Nr. 15/3941 www.dip1.btg/btd/15/039/1503941.pdf) formuliert, der am 21. Oktober 2004 ins Parlament eingebracht wurde. Inzwischen haben sich alle Fraktionen im Bundestag auf einen gemeinsamen Antrag verständigt, der ebenfalls diese Forderungen zum Inhalt hat (Drucksachen-Nr. 15/4403 www.dip1.btg/btd/15/044/1504403.pdf) und Mitte Februar verabschiedet wurde.

Leider hat der EU-Ministerrat inzwischen die Richtlinie mit der Stimme von Bun deswirtschaftsminister Wolfgang Clement verabschiedet. Sollte diese Richtlinie tatsächlich umgesetzt werden, ist zu befürchten, daß es zu negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und Innovationsfähigkeit der Softwarebranche kommt. Einige negative Beispiele für Softwarepatente gibt es bereits aus den USA. Europa sollte an diese schlechten Beispiele nicht anknüpfen.

Unzweifelhaft aber muß es die Möglichkeit der Patentierung für wirkliche computerimplementierte Erfindungen geben. Letztendlich ist es nicht einzusehen, warum die mechanische Lösung eines technisches Problem patentiert werden kann, während die gleiche Lösung nur deswegen nicht unter den Patentschutz fällt, weil sie auf der Verwendung von Software basiert. Voraussetzung dafür ist aber stets, daß eine naturwissenschaftliche Außenwirkung vorliegt, die sich auch nicht nur auf dem PC-Bildschirm abspielt.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte Ende des Jahres ankündigt, die Entscheidung des Bundestages bei den zukünftigen Beratungen auf europäischer Ebene zu berücksichtigen. Trotzdem hat die Bundesregierung im EU-Ministerrat für die Richtlinie votiert. Nun muß das Europäische Parlament über die Richtlinie abstimmen. Lehnt es sie ab, kommt es zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament. Die Bundesregierung hat hier die letzte Möglichkeit ihre Ankündigung in die Tat umzusetzen und sich konstruktiv an einer Lösung zu beteiligen, die Softwarepatente definitiv ausschließt und damit den Bedenken des Bundestages Rechnung trägt.

4b.
Nein.

5.
Es darf nicht übersehen werden, dass die Kommunen immer weniger in der Lage sind, die Daseinsvorsorge finanziell zu bewältigen. Daher ist es grundsätzlich zu begrüßen, wenn in den Kommunen über Formen der Zusammenarbeit mit Privaten auch in diesen Bereichen nachgedacht wird. Hierbei kann aber das Feld der Daseinsvorsorge nicht pauschal beurteilt werden. Die unter den Begriff der Daseinsvorsorge zu fassenden staatlichen Leistungen sind dabei einer Privatisierung in keinem Falle in ähnlicher Weise zugängig, wie andere Leistungen. Dies muss auch bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie beachtet werden und das Herkunfslandprinzip eingeschränkt werden.

6.
Das absolute Folterverbot muss auch in Zukunft gelten.

7.
CDU/CSU wollen mindestens einen Anteil von 12,5 % erneuerbarer Energien am deutschen Stromverbrauch erreichen - werden aber die zum Teil exorbitante Subventionierung reduzieren. In dem Beschluss anlässlich des CDU-Bundesparteitages in Düsseldorf im Dezember 2004 „Wachstum Arbeit Wohlstand“ wurde vereinbart, dass die CDU sich für eine weitere nachhaltige Förderung von Forschung und Entwicklung insbesondere derjenigen Erneuerbaren Energien mit hohem wirtschaftlichem und technischem Potenzial einsetzt und ihre Markteinführung unterstützt. Grundsätzliches Ziel der Förderung der Erneuerbaren Energien muss es jedoch sein, neue Anreize zur Weiter- und Neuentwicklung zu schaffen und gleichzeitig die Erneuerbaren Energien möglichst schnell zur Wirtschaftlichkeit hinzuführen, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen. Daher haben wir vereinbart, das gesamte Förderinstrumentarium bis Ende 2007 auf Effizienz und Wirtschaftlichkeit sowie auf Konsistenz mit den anderen Maßnahmen zum Klimaschutz - insbesondere dem Emissionshandel – zu überprüfen und eine Anschlussregelung in Kraft zu setzen. Die Union will dann eine Anschlussregelung treffen, wobei die konkrete Ausgestaltung noch nicht entschieden ist. Einen Bruch bei der Förderung wird es nicht geben, für bestehende Anlagen wird ein Vertrauensschutz eingeräumt. Vor allem müssen die Chancen der Windenergie im Export erhalten werden. Unter anderem hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hierzu Anfang 2005 den Antrag „Exportinitiative Erneuerbare Energien vorantreiben“ (Drucksache 15/4715) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Mit der Erschließung der Offshore-Windenergie in Deutschland wird ein neues Feld im Bereich der erneuerbaren Energien betreten. Hier bietet sich in Deutschland ein neues Geschäftsfeld für die Windindustrie, das auch weitere Chancen im Export ermöglicht.

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