Sehr geehrter Herr N.,
danke für die Frage.
Die Bewertung, was unter "besondere (Integrations-)Leistungen" fällt, obliegt den zuständigen Einwanderungsbehörden. Bitte sprechen Sie direkt mit Ihrer Behörde dazu.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir