Sehr geehrter Herr Demir, können mit dem neuen Gesetz die ehemals türkischen Staatsangehörigen, die nun nur die deutsche Staatsangehörigkeit haben, wieder die türkische beantragen? Viele Grüße

Hakan Demir
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SPD
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Frage von Oktay A. •

Sehr geehrter Herr Demir, können mit dem neuen Gesetz die ehemals türkischen Staatsangehörigen, die nun nur die deutsche Staatsangehörigkeit haben, wieder die türkische beantragen? Viele Grüße

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.

Eine Sache muss man natürlich bedenken: Die Mehrstaatigkeit kann auch am Herkunftsstaat scheitern, wenn dieser eine doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit nach der Einbürgerung in Deutschland nicht anerkennt. Dadurch wird es auch weiterhin Menschen geben, die sich zwischen zwei Staatsbürgerschaften entscheiden müssen, z.B. aus Indien oder Äthiopien. Aber wo die Hürden in Deutschland liegen, werden wir sie beseitigen.

Wir sind derzeit mitten in den Beratungen. Das Gesetz wird dann voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres in Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

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