Wird der Erwerb eines neuen Passes eines Drittlandes irgendwelche Konsequenzen haben, z.B. in Bezug auf den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft?

Hakan Demir
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Frage von Nickola M. •

Wird der Erwerb eines neuen Passes eines Drittlandes irgendwelche Konsequenzen haben, z.B. in Bezug auf den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft?

Ein Herr hat die moldauische Staatsangehörigkeit. Er hat im Jahr 2020 eine Einbürgerungszusicherung erhalten. Im Jahr 2021 hat er eine zweite Staatsangehörigkeit erworben (Moldau + Georgien). Diese hat er erhalten, während seine Einbürgerungszusicherung gültig war und während er sich eigentlich um die Entlassung aus seiner ursprünglichen Staatsangehörigkeit kümmern sollte.
Im September 2023 wurde die Einbürgerungszusicherung um zwei weitere Jahre verlängert.
Aufgrund des neuen Einbürgerungsgesetzes wird die Mehrstaatsangehörigkeit zugelassen.Sollte der Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft (Moldau + Georgien) so schnell wie möglich bei der Einbürgerungsbehörde in Deutschland gemeldet werden?
Ist es ein Verstoß gegen deutsches Recht, wenn man während seines Aufenthalts in Deutschland (während man hier lebt und im Besitz einer Niederlassungserlaubnis ist) eine weitere Staatsangehörigkeit erworben hat? Verliert man dadurch den Recht auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit?

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