Ehemalige deutsche Staatsangehörige sind Ausländer, für sie gelten die gleichen Regelungen wie auch für andere Ausländer.
Antwort 18.01.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 27.06.2024 von Hakan Demir SPD
Ich würde Ihnen also empfehlen, sich in dieser Angelegenheit direkt an Ihre Behörde zu wenden und den Willen zur Einbürgerung ohne Niederlegung der bisherigen Staatsangehörigkeit anzuzeigen.
Antwort 08.01.2024 von Hakan Demir SPD
Sonst wird das Gesetz ja auch medial immer aktuell begleitet. Auf meinen Social Media Kanälen informiere ich auch über weitere Entwicklungen.
Antwort 05.01.2024 von Hakan Demir SPD
Ich bitte Sie noch um etwas Geduld, aber dieses wichtige Gesetz, für das die SPD seit langem eingetreten ist, steht kurz vor dem Abschluss.
Antwort 25.01.2024 von Hakan Demir SPD
Der bisherige restriktive Umgang in Deutschland mit Cannabis ist gescheiter
Antwort 05.07.2024 von Hakan Demir SPD
Die Einschätzung, ob Wohngeld aufenthaltsrecht als Leistungsbezug zählt, ist umstritten.
