Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen
Frage von Aleyna T. • 21.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.05.2023
Frage von Bernd B. • 19.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 22.05.2023
Wenn ein:e Ausländer:in in Vollzeit arbeitet, aber zu wenig Geld verdient und deswegen aufstocken muss (also Sozialleistungen bezieht), weil er / sie nicht für den eigenen Lebensunterhalt für sich (und die Familie) aufkommen kann, so kann diese Person trotzdem eingebürgert werden.
Frage von Stefan S. • 19.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.05.2023
Mit der Reform wird entsprechend der jetzige § 25 aufgehoben
Frage von Abdullatif R. • 19.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.05.2023
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, oder auch BAföG sind keine Sozialleistungen und haben entsprechend keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch
Frage von Fred C. • 19.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.05.2023
Sie könnten bspw. jetzt schon Ihre Unterlagen einreichen und bei Inkrafttreten der Reform gelten für Sie ja die neuen Regelungen
Frage von Fred C. • 19.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.05.2023
Darüber entscheidet die zuständige Einwanderungsbehörde