Antwort 08.01.2026 von Hakan Demir SPD
Man muss allerdings dazu sagen, dass es sich eben um eine Ermessensentscheidung handelt.
Man muss allerdings dazu sagen, dass es sich eben um eine Ermessensentscheidung handelt.
Vollzeit erwerbstätige Personen, die aufgrund eines niedrigen Lohns nicht ausreichend verdienen, um alle Angehörigen mitversorgen zu können, sollten auf keinen Fall von der Einbürgerung ausgeschlossen sein.
Grundsätzlich erfordert die Einbürgerung in Deutschland ein nachgewiesenes Sprachniveau auf dem Level B1.
Die Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung ist ein politischer Kompromiss. Als SPD hätten wir die erst mit der letzten Einbürgerungsreform im Jahr 2024 geschaffene Regelung zur 3-Jahres-Einbürgerung beibehalten.