Als SPD konnten wir uns mit unserer Forderung nach einer Übergangsregelung nicht durchsetzen
Mein Hauptansatz für die Verbesserung des Justizwesens ist der sogenannte „Pakt für den Rechtsstaat“, der sowohl mehr finanzielles Engagement des Bundes als auch Gesetzesreformen und die Verbesserung von Verwaltungsansätzen, beispielsweise durch die verstärkte Digitalisierung der Justiz umfasst
Die Situation hängt davon ab, ob Sie deutscher Staatsbürger sind oder nicht. Falls Sie deutscher Staatsbürger sind, wird von der Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung in der Regel abgesehen.
Die erste Möglichkeit, als Asylsuchender den Aufenthalt in Deutschland zu belegen, bietet der sogenannte Ankunftsnachweis (§63a Asylgesetz). Dieser ist zu behandeln wie eine Aufenthaltsgestattung und wurde eingeführt, um unmittelbar nach Ankunft in Deutschland den eigenen Status nachweisen zu können und falls nötig durch Sozialleistungen versorgt zu sein
Ja, das ist möglich. Seit letztem Jahr ist die Mehrfachstaatsangehörigkeit generell ermöglicht worden.
Die Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung wird leider anders als von der SPD präferiert ohne Übergangsregelungen für laufende Fälle verabschiedet
