Hakan Demir
Antwort 10.04.2024 von Hakan Demir SPD

Nach der neuen Rechtslage entschieden werden auch Fälle, die vor dem 27.06. eingehen, aber erst nach dem 27.06. bearbeitet werden. Ob angesichts der Arbeitsauslastung ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde die "Gefahr" besteht, dass ihr Antrag bereits in den nächsten 3 Monaten bearbeitet wird und noch nach der alten Rechtslage entschieden wird, kann ich nicht einschätzen.

Hakan Demir
Antwort 02.04.2024 von Hakan Demir SPD

Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.

Hakan Demir
Antwort 17.06.2024 von Hakan Demir SPD

Ich denke nicht, dass die Verantwortung dafür bei einer Partei liegt. Es handelt sich vielmehr um ein komplexes gesellschaftliches Problem mit verschiedenen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Ursachen.

Hakan Demir
Antwort 21.04.2024 von Hakan Demir SPD

Wie bereits mitgeteilt, erfolgt eine Einbürgerung immer auf Antrag.

Hakan Demir
Antwort 29.03.2024 von Hakan Demir SPD

Wenn Sie deutsche Staatsbürgerin werden möchten, so müssen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde in Ihrer Kommune stellen.

Hakan Demir
Antwort 10.04.2024 von Hakan Demir SPD

Vor diesem Hintergrund würde ich Ihnen empfehlen, bei den politisch Verantwortlichen in Ihrem Landkreis nachzufragen, welche konkreten Schritte für eine gute Umsetzung der Reform und beim Abbau des Bearbeitungsrückstaus unternommen werde