Wenn Sie also nach Inkrafttreten der Reform Ihren Pass erneuern lassen, werden Sie, egal ob Sie vorher oder nachher eine weitere Staatsangehörigkeit angenommen haben, die Beibehaltungsgenehmigung nicht mehr benötigen.
Frage von Silvia R. • 28.10.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 30.10.2023
Frage von Ibrahim K. • 28.10.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 30.10.2023
Die Intention der FDP, die Reform nun weiter zu verzögern, kenne auch ich nicht, wir haben dazu keine weiteren Informationen der Kolleg:innen erhalten.
Frage von Otto H. • 28.10.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 30.10.2023
Auch wenn medial viel über Unstimmigkeiten innerhalb der Ampelkoalition berichtet wird, so ist der Umgang untereinander sehr kollegial, sachlich und freundlich.
Frage von Ahmad T. • 27.10.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 30.10.2023
Auch Zeiten der Ausbildungsduldung würden also dem aktuellen Entwurf entsprechend nicht für die Einbürgerung angerechnet
Frage von Patrick M. • 26.10.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 27.10.2023
Der Plan des Bundesinnenministerium sieht vor, dass die Reform zu April 2024 in Kraft tritt.
Frage von Evgeny K. • 24.10.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.12.2023
Aufgrund der zunehmenden Wartezeiten wegen der hohen Auslastung vieler Ausländer- und Einwanderungsbehörden in Deutschland weisen Sie aber auf ein wichtiges Problem hin, dem ich nachgehen werde.