Wie stehen Sie zur Ämterdopplung?

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Hanna Naber
SPD
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/ 10 Fragen beantwortet
Frage von Roland W. •

Wie stehen Sie zur Ämterdopplung?

Sehr geehrte Frau Naber,
Sie sind sowohl Landtagsabgeordnete als auch Präsidentin des Niedersächsischen Landtages. Als solche können Sie hier nicht alle gestellten Fragen beantworten.
Ist dies nicht ein Problem für eine Abgeordnete?
Mit freundlichen Grüßen R. W..

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

danke für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen gerne beantworte.

Formal muss die Präsidentin des Niedersächsischen Landtags auch Abgeordnete desselben sein. Dies ergibt sich aus Artikel 18 der Niedersächsischen Verfassung in Verbindung mit §5 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags. Der*die Präsident*in kommt aus der Mitte des Hauses. Insofern ist diese Doppelrolle verfassungsrechtlich geboten und meiner Ansicht nach auch sinnvoll. Ein gewähltes Verfassungsorgan wie der Niedersächsische Landtag sollte auch von einem Mitglied des Organs vertreten werden.

Das Amt der Präsidentin bringt jedoch mit sich, dass die Sitzungen des Landtags und anderer Gremien, wie dem Ältestenrat, unparteiisch zu leiten sind. Diese Notwendigkeit  wird allerdings erschwert, wenn ich mich als Abgeordnete regelmäßig zur Tagespolitik äußere. Zudem ist es gängige Praxis, dass der*die Präsident*in nicht als Fachpolitiker*in in Ausschüssen in Erscheinung tritt.

Das bedeutet nicht, dass ich keine Meinung habe oder mich nicht einbringen kann. Ein öffentliches Stellungbeziehen sollte, meiner Ansicht nach, jedoch mit Bedacht geschehen.

Ich bin Sozialdemokratin und damit auch Parteipolitikerin. Dennoch halte ich es für angemessen, nicht über das notwendige Maß hinaus kontrovers in Debatten einzugreifen.

Die Präsidentin hat eine herausgehobene Stellung im Parlament. Deshalb werden öffentlichen Äußerungen von ihr häufig eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Dann eine Einordnung vorzunehmen, ob ich mich als Abgeordnete oder Präsidentin geäußert habe, stößt in der Praxis schnell an seine Grenzen.

Die Plattform Abgeordneten-Watch bietet die Gelegenheit, öffentlich Fragen an Abgeordnete zu stellen. Eine Unterscheidung zwischen den Rollen als Präsidentin und Abgeordneter nimmt die Plattform nicht vor.

Ganz grundsätzlich sind Abgeordnete die Interessensvertreter*innen des ganzen Volkes. In der Praxis können jedoch zwei Unterscheidungen gemacht werden:

Erstens: Sie schreiben Ihrer*Ihrem direkt gewählten Abgeordneten. Dieser ist für die Interessen Ihres Wahlkreises zuständig, kennt sich in der Regel regional gut aus und ist vernetzt.

Zweitens: Sie schreiben einem*einer Abgeordneten, der*die besondere Fachexpertise hat. Dies kann beispielsweise an der Mitarbeit in den Fachausschüssen festgemacht werden.

Das sind auch die Kolleg*innen, an die sich Wahlkreisabgeordnete wenden, wenn eine Anfrage die eigene Fachlichkeit übersteigt.

Als Abgeordnete ist es nicht möglich, sich in alle Themen gleichermaßen einzuarbeiten. Unter anderem deshalb finden sich Abgeordnete mit gleichgerichteten Interessen (meist einer Partei) in Fraktionen zusammen. So kann durch Arbeitsteilung eine sinnvolle und tiefergehende Beschäftigung mit den Sachthemen erfolgen.

Hierbei ist es in der Regel so, dass die Fachpolitiker*innen der Gesamtfraktion eine Einschätzung zu einem Thema geben. Dieser Einschätzung folgt dann auch meist die gesamte Fraktion.

 

Im Großteil der Fälle empfiehlt es sich, sich an die Wahlkreisabgeordneten zu wenden. Wenn diese Abgeordneten nicht der Partei angehören sollten, deren Meinung Sie interessiert, gibt es die Möglichkeit bei der Fraktion direkt nachzufragen, an wen Sie sich wenden können.

 

Zusammenfassend möchte ich Folgendes herausstellen:

Dass ein*e Abgeordnete das Amt der*des Landtagspräsident*in übernimmt, ist verfassungsrechtlich geboten und sinnvoll.

Ich bin ein politischer Mensch und Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.

Um meinem Amt als Landtagspräsidentin möglichst gerecht zu werden, verzichte ich in der Regel darauf, mich zur Tagespolitik zu äußern.

Abweichendes von dieser Regel gilt für meinen Wahlkreis 63 Oldenburg Nord-West. In diesem bin ich direkt gewählte Abgeordnete und explizit zur Vertretung der Interessen der Bürger*innen vor Ort bestimmt. Dieser Verantwortung komme ich selbstverständlich nach.

Wenn Sie einen Kontakt zur Ihren Wahlkreisabgeordneten (bzw. Betreuungsabgeordneten) oder einer Fachpolitiker*in aus der SPD-Fraktion benötigen, können Sie mir gerne ein Mail schreiben, dann vermittle ich gerne.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hanna Naber

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