Sehr geehrter Herr Walter, wie und wohin muss ich den Antrag zur Unterstützung der Kosten für Flüssiggas richten?

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Frage von Harald G. •

Sehr geehrter Herr Walter, wie und wohin muss ich den Antrag zur Unterstützung der Kosten für Flüssiggas richten?

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Sehr geehrter Herr G.,

für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen und von sehr hohen Energiepreisen betroffen sind, wird es einen Härtefallfonds geben. Darunter fallen unter anderem Pellets, Öl oder Flüssiggas. Der Bund stellt dafür bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Antragstellung und die Auszahlung sollen über die Bundesländer organisiert werden.

Die Einigung zu diesem Härtefallprogramm wurde am 13. Dezember 2022 erzielt. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 15. Dezember 2022 beschlossen, der Bundesrat am 16. Dezember 2022. Die Details zur Antragstellung werden derzeit noch ausgearbeitet. Wo die Antragstellung in den einzelnen Bundesländern erfolgen wird, steht noch nicht final fest.

Mit freundlichen Grüßen

Hannes Walter

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