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Was werden Sie tun für den Erhalt der einjährigen Haltefrist für Kryptowährungen?

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Hans Theiss
CSU
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Frage von Christian M. •

Was werden Sie tun für den Erhalt der einjährigen Haltefrist für Kryptowährungen?

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Theiss,

als Ihr Wahlkreisbürger aus München-Nord habe ich eine konkrete Frage: Werden Sie sich dafür einsetzen, die einjährige Steuerfreiheit für Kryptowährungen nach § 23 EStG zu erhalten?

Die CDU/CSU-Fraktion hat sich bisher klar gegen die Abschaffung positioniert – ich bitte Sie, diese Linie zu halten. Die Haltefrist ist kein Krypto-Sonderprivileg, sondern gilt seit Jahrzehnten für alle privaten Wirtschaftsgüter wie Gold oder Fremdwährungen. Eine isolierte Abschaffung nur für Kryptowerte wäre systematisch nicht begründbar und verfassungsrechtlich bedenklich.

Viele Privatanleger, die langfristig und im Vertrauen auf die geltende Rechtslage investiert haben, schauen jetzt auf Ihre Fraktion.

Wie ist Ihre persönliche Position dazu?

Mit freundlichen Grüßen

Chris, München-Nord

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr M., 

ich danke für Ihre E-Mail zur Besteuerung von Kryptowährungen. 

Derzeit werden in Deutschland Gewinne gemäß § 23 Abs 1 Nr. 2 EStG aus "privaten Veräußerungsgeschäften" aus Kryptowerten innerhalb eines Jahres mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Nach Ablauf einer gesetzlichen Haltefrist von einem Jahr (Spekulationsfrist) werden die Gewinne steuerfrei gestellt. Auch Verluste werden nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerlich nicht zum Abzug zugelassen. Diese Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ist Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte. Eine isolierte Abschaffung der Ein-Jahres-Frist allein für Kryptowährungen würde diese Systematik durchbrechen. Spätestens mit der Einführung des digitalen Euro wäre die Frage zu klären, wie eine unterschiedliche steuerliche Behandlung gegenüber Fremdwährungsgeschäften gerechtfertigt werden könnte. 

Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht daher kein Anlass, an der bewährten steuerlichen Regelung etwas zu ändern, weshalb wir diese Position auch in das parlamentarische Verfahren einbringen werden. Als CDU/CSU-Fraktion werden wir uns zukünftig natürlich auch weiterhin an einer Diskussion beteiligen, wie der Handel mit Kryptowerten transparenter und effektiver, beispielsweise in die Altersvorsorge, eingebaut werden könnte. 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr 

Prof. Dr. med. Hans Theiss, MdB

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