Wie rechtfertigen Sie Kürzungen ausgerechnet bei der psychischen Gesundheitsversorgung, und werden Sie sich dagegen einsetzen? (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
ich mache mir wirklich Sorgen wegen der geplanten Kürzungen in der Psychotherapie. Kassenplätze bekommen 4,5% weniger Honorar. Wer einen halben Kassenplatz hat (das ist die Mehrheit!), soll nur noch 18 statt 30 Patient*innen pro Woche behandeln. Und es soll dann auch noch das gesetzliche Mindesthonorar fallen.
Das ergibt für mich keinen Sinn. Psychotherapie macht gerade mal ein Prozent der GKV-Ausgaben aus. Gleichzeitig ist Suizid die häufigste Todesursache bei 10- bis 25-Jährigen, und psychische Erkrankungen führen im Schnitt zu 42 Krankheitstagen im Jahr.
Wer soll das eigentlich noch behandeln, wenn Kassenplätze unattraktiver werden und Praxen weniger Patient*innen aufnehmen dürfen? Der Mangel ist doch jetzt schon riesig. Zusätzlich dazu mussten die Therapeut*innen auch nach ihrem Studium noch eine lange und finanziell prekäre Ausbildung absolvieren.
Wie rechtfertigt Ihre Partei das? Und werden Sie sich gegen diese Kürzung einsetzen?
Danke und viele Grüße
Sehr geehrte Frau L.,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail.
Wir müssen rund 19 Mrd. Euro zur Stabilisierung der GKV-Beiträge einsparen. Dies wird alle Akteure im Gesundheitswesen treffen. Zielvorgabe war aber eine gerechte Verteilung der Lasten. Auch die Psychotherapeuten werden dazu einen Beitrag leisten müssen.
Die angesprochene erfolgte Kürzung der Vergütung erfolgte durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, nicht durch die Politik oder das Bundesgesundheitsministeriums.
Im aktuellen Gesetzgebungsverfahrens werden die extrabudgetär vergüteten Leistungen zurückgefahren, auch für Hausärzte und andere Arzt-Gruppen. Wir haben aber als Koalition für den Bereich der Psychotherapie einen Entschließungsantrag mit folgendem Inhalt vorgesehen, der weitreichende Ausnahmen vorsieht:
1. Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen über den 31.12.2026 bis zum Abschluss der Behandlung sicherstellen,
2. Ausnahmefälle für extrabudgetäre Vergütung bei Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und der Fachtherapeuten für Kinder und Jugendliche, sowie für Behandlungen von schwer psychisch kranken Versicherten entsprechend der KSVPsych-Richtlinien und von als dringlich festgelegten Fällen,
3. Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschuss bis spätestens zum 31. Dezember 2026 eine Regelung zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten und zu definieren.
Die Koalitionsfraktionen werden in der ersten regulären Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause 2026 die oben aufgeführten Regelungen im Deutschen Bundestag beschließen
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Prof. Dr. med. Hans Theiss MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
