Frage an Hans-Ulrich Sckerl bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Hans-Ulrich Sckerl
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hermann K. •

Frage an Hans-Ulrich Sckerl von Hermann K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn ich Sie um Ihren persönlichen Standpunkt zu den nachfolgenden Fragen bitte, ist mir bewusst, dass Sie gegen Wände und Mehrheiten anlaufen werden, falls Sie diese Positionen als Landtagskandidat in BW vertreten wollten. Trotzdem ist mir daran gelegen zu erfahren, wie Sie als Mensch zu diesen Problemstellungen denken, um zu erkennen, ob ich als Wähler Ihnen vertrauen könnte.

Nachfolgend liste ich die einzelnen Fragestellungen als headlines auf.
Ich bitte Sie, weitergehende Erläuterungen zur jeweils einzelnen Frage-/Problemstellung dem beigefügten Link Beschluesse-2021.pdf (saekulare-sozis.de) zu entnehmen.

Ich selbst bin an keine Partei gebunden, wohlgemerkt auch nicht an die Säkularen Sozis, finde aber, dass sich in dem Link alle meine persönlichen Interessenlagen sowohl allumfassend, als auch gut formuliert abbilden, so dass ich Sie der Einfachheit halber daran orientiert um Ihre persönliche Meinung frage.

1. Sonderstellung der Kirchen beim Arbeitsrecht beenden •

2. Verjährung bei Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche abschaffen

3. Aktive Strafverfolgung durch deutsche Staatsanwaltschaften bei sexuellem Missbrauch durch Kirchenvertreter

4. Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen

5. Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) überprüfen

6. Ersatzlose Streichung des § 166 StGB „Blasphemieparagraph“

7. Wirksamer staatlicher Schutz der religionsfreien Geflüchteten in Deutschland

8. Lobbyregister-Gesetz sollte auch für alle Religionsgemeinschaften gelten

9. Weltanschauliche Neutralität – Kirchlicher Lobbyismus

10. Verbot des Kopftuches bei Mädchen bis zum Alter von 14 Jahren (Kinderkopftuch) in staatlichen Institutionen

11. Die Zukunft des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen

12. Paragraph 219a StGB ist verfassungswidrig und deshalb abzuschaffen

Portrait von Hans-Ulrich Sckerl
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Krah,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir Grüne stehen im regelmäßigen konstruktiv-kritischen Austausch mit den christlichen Kirchen. Die unzähligen Ehrenamtlichen in den Kirchengemeinden schaffen Orte der Begegnung und stärken in vielen Städten und Dörfern das soziale Klima und ein wertschätzendes Miteinander. Die vielen karitativen Einrichtungen, die Unterstützung von Geflüchteten und die Entwicklungszusammenarbeit im Globalen Süden wären ohne kirchliches Engagement kaum denkbar. Gleichzeitig wollen wir mit den Kirchen weiter auch einen kritischen Dialog pflegen, weil wir beispielsweise ihre Sonderstellung im Arbeitsrecht für nicht mehr zeitgemäß halten.

Wir haben als Grüne in der vergangenen Legislaturperiode dafür gesorgt, dass die Kinderrechte als Staatsziel in die Landesverfassung Baden-Württemberg aufgenommen wurden. Damit stellen wir klar: Die Achtung der Schutzbedürftigkeit von Kindern hat für uns höchste Priorität! Wir setzen uns auch dafür ein, dass eine entsprechende Regelung in das Grundgesetz aufgenommen wird. Damit geht für mich auch einher, dass die Verjährung bei Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche abgeschafft wird.

Die Beendigung der Staatsleistung wurde bereits 1919 in der Weimarer Verfassung festgeschrieben - ein mehr als hundert Jahre alter Auftrag wartet damit immer noch auf seine Erfüllung! Der nun diskutierte Gesetzentwurf von Grünen, FDP und Linke ist ein verantwortungsvoll ausgearbeiteter Vorschlag, um diese historisch gewachsene Aufgabe endlich zu lösen. Sämtliche Staatsleistungen an die Kirchen sollen demnach per ‚Ablöse‘ beendet werden. Der Gesetzentwurf ebnet den Weg, um eine machbare Lösung für alle Beteiligten zu finden. Klar ist: Ein weiteres Jahrhundert darf das Thema Staatsleistungen nicht vor sich hergeschoben werden – eine weitere politische Prokrastination ist definitiv fehl am Platze! Ich sehe zunächst den Bundesgesetzgeber in der Pflicht, die Grundsätze aufzustellen, nach denen die Länder eigene Ablösegesetze ausarbeiten müssen. Wichtig ist auch, die komplexen Regelungen intensiv zu prüfen. Für uns Fachpolitiker steht in den nächsten Monaten an, dass wir uns zu den Details zwischen Bund und Ländern intensiv austauschen werden.

Das StGB ist ein Bundesgesetz. Säkulare Geflüchtete müssen in Deutschland selbstverständlich wirksamen staatlichen Schutz erhalten. Wir haben bereits ein Lobby- und Transparenzregister sowohl für den Landtag, als auch für die Landesregierung eingeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Uli Sckerl