Wie stehen Sie zur Änderung des IFG
Sehr geehrter Herr Schwartz,
mit der geplanten Änderung wären Anfragen nur noch nach Nachweis eines „berechtigten Interesses“ möglich – und damit fast nie. Außerdem könnten Anfragen künftig zehntausende Euro kosten. Zivilgesellschaftliche Organisationen oder Pressevertreter dürften offenbar keine Anfragen mehr stellen, ebenso wenig Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft oder Unionsbürgerschaft. Behörden könnten Anträge über weitere Bereichsausnahmen noch leichter ablehnen, Namen von allen Behördenmitarbeiter*innen – auch in leitenden Funktionen – sollen konsequent geschwärzt werden.
Wie soll dies zu mehr Vertrauen in die aktuelle Politik, die ja derzeit wenig vorhanden ist, führen.
Hoffe auf Antwort
Cornelia Kuhn
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Email.
Ich habe diese Entscheidung der Bundespolitik bis dato auch nur den Medien entnehmen können. Von daher muss ich mich erst selbst informieren, wie die genaue Beschlusslage ist und was hier in welcher Form geändert werden soll.
Vorab daher die Frage: darf ich Ihre E-Mail/Fragestellung an unsere Bundestagsabgeordnete, Frau Susanne Hierl, weiterleiten?
Da die Fragestellung allgemein interessant ist, werde ich aber auch im eigenen Interesse versuchen, mich informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Schwartz
