Frage an Hartmut Ganzke von Daniel L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ganzke,
In ihrer Steuererklärung geben Sie an Verluste aus ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt getätigt zu haben und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu beziehen.
Meine Frage: Welche selbstständige Tätigkeit ist das? Auf ihrer Webseite findet sich hierzu nichts und wie Sie als angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei Steinhauer & Günther Verluste machen können.
Vielen Dank für ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Daniel Land
Weitere Fragen an Hartmut Ganzke
Meine Haltung ist daher: Ein AfD-Verbotsverfahren darf weder pauschal ausgeschlossen noch als Ersatz für die politische Auseinandersetzung verstanden werden. Wir müssen seine Voraussetzungen jetzt sorgfältig prüfen und die notwendigen Vorbereitungen treffen. Wenn diese Prüfung die Voraussetzungen bestätigt, sollten die antragsberechtigten Verfassungsorgane auch handeln.
Die angesprochenen Punkte, von der fachgesetzlichen Umsetzung der JI-Richtlinie im Polizei- und Verfassungsschutzrecht bis zu den Anordnungsbefugnissen gegenüber Staatsanwaltschaften berühren komplexe und europarechtlich noch nicht abschließend geklärte Fragen, zu denen wir als Abgeordnete keine eigene rechtliche Bewertung abgeben können und möchten.
Der rechtliche Grundkonflikt (fehlende Abhilfe-/Anordnungsbefugnisse, laufendes EU-Verfahren, EuGH-Rechtsprechung zu wirksamen Rechtsbehelfen) ist real und gut dokumentiert, nur betrifft er in der Praxis vor allem die Bundesebene und mehrere andere Bundesländer, nicht spezifisch eine Aussage der LDI NRW im NRW-Rechtsausschuss.
Gleichzeitig ist es richtig, dass unsere Gesellschaft vor der Aufgabe steht, die Finanzierung der Rente angesichts des demografischen Wandels zu sichern.
